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Wirtschaft: Regel mit Ausnahmen

Ausgangspunkt des TrittinAllokationsplanes ist, dass die Industrie ihren CO2-Ausstoß von derzeit 505 Millionen Tonnen bis 2007 auf 488 Millionen und bis 2012 auf 480 Millionen Tonnen senkt. Dies würde zunächst eine Reduktion um 3,4 Prozent bedeuten.

Ausgangspunkt des TrittinAllokationsplanes ist, dass die Industrie ihren CO2-Ausstoß von derzeit 505 Millionen Tonnen bis 2007 auf 488 Millionen und bis 2012 auf 480 Millionen Tonnen senkt. Dies würde zunächst eine Reduktion um 3,4 Prozent bedeuten. Es gibt aber Sonderregelungen, die einzelne Firmen und Branchen durch Sonderrechte entlastet, zugleich aber die verfügbare Gesamt-Zuteilungsmenge für alle anderen Anlagen senkt und damit die Reduktionslast entsprechend erhöht.

Befreit von der CO2-Reduktion sind Anlagen, wenn sie prozessbedingte Emissionen verursachen. Entlastet werden sollen auch Firmen, die frühzeitig CO2 vermieden haben („Early Action“). Anlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung erhalten ebenfalls Vergünstigungen. Ein Reservefonds soll die kostenlose Zuteilung der Rechte für neue Anlagen sichern. Auf Neuanlagen, die bestehende ersetzen, können die Rechte der Altanlage ungekürzt übertragen werden. Wird eine Anlage aber ersatzlos stillgelegt, werden die CO2-Zertifikate eingezogen. In der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 wird das Emissionsbudget um sieben Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erhöht, um mögliche zusätzliche CO2-Emissionen, die durch den Atomausstieg verursacht werden, auszugleichen. Tsp

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