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Wirtschaft: Regierung muss bei Rentensteuer nachsitzen

Die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften stößt auf Kritik / Am Mittwoch tagt der Finanzausschuss

Berlin (hej). Politiker, Verbände und Verbraucherschützer haben die Regierung aufgefordert, ihren Entwurf für eine Neubesteuerung der Alterseinkünfte gründlich zu überarbeiten. In dem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, soll nicht nur die Besteuerung der gesetzlichen Renten neu geregelt werden, sondern auch die Behandlung der Betriebsrenten und der privaten Altersvorsorge. An diesem Mittwoch wird sich der Finanzausschuss mit dem Reformvorhaben beschäftigen.

Kern der Rentensteuerreform ist ein Wechsel von der vor zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Grundsätzlich sollen die gesetzlichen Renten, die heute nur mit ihrem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert werden, schrittweise in die Steuerpflicht hineinwachsen. Dafür sollen die Arbeitnehmer entlastet werden, indem sie für ihre Rentenbeiträge keine Steuern mehr zahlen. Der Systemwechsel soll schrittweise erfolgen und im Jahr 2040 abgeschlossen werden.

Die neue Rentensteuer wird auch Konsequenzen für andere Alterseinkünfte haben. Da sie innerhalb des steuerfreien Grundfreibetrags von 7664 Euro im Jahr bleiben, zahlen die meisten Rentner heute keine Einkommensteuer – auch wenn sie neben ihrer Rente noch eine Betriebsrente bekommen. Das könnte sich künftig ändern, warnt der rentenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm. Denn wenn der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt, rutschen als erstes Senioren, die noch über Zusatzeinkünfte verfügen, in die Steuerpflicht. „Betriebsrentner müssen auf ihre Zusatzrente dann Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen“, sagt Rentenexperte Storm. „Bei den Betriebsrenten sehe ich noch erheblichen Korrekturbedarf.“

Das meint auch Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Stiefermann sieht in dem Reformentwurf eine massive Benachteiligung der arbeitgeberfinanzierten Modelle. Denn die Regierung will die Pauschalsteuern für Direktversicherungen und Pensionskassen streichen (siehe Lexikon). Stattdessen sollen künftig nur noch ganz generell Einzahlungen bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ist jedoch bereits ausgeschöpft, wenn ein Arbeitnehmer von seinem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung Gebrauch macht und 2472 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei von seinem Gehalt in die Betriebsrente einzahlt. Arbeitgeber sollten darüber hinaus noch einmal zusätzlich vier Prozent zu Gunsten ihrer Mitarbeiter steuerfrei investieren, fordert die aba.

Jobwechsel bleibt problematisch

Kritik übt Stiefermann auch an der geplanten Mitnahme der Betriebsrente bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Für Neuverträge nach dem 1. Januar 2005 sollen Arbeitnehmer einen Anspruch darauf bekommen, ihr bereits Angespartes bei einem Jobwechsel ausgezahlt zu bekommen und das Geld dann in das Betriebsrentensystem des neuen Arbeitgebers einzuzahlen. Nach Meinung der aba soll eine Fortführung der Betriebsrente wie bisher freiwillig sein, der Transfer sollte aber steuer- und sozialabgabenfrei erfolgen.

Verbraucherschützer widersprechen. Sie unterstützen den Anspruch auf eine Mitnahme der Vorsorge. Allerdings bleibe es den Anbietern überlassen, wie hoch der mitzunehmende Anspruch ist. Auch in der betrieblichen Altersvorsorge gebe es zahlreiche Tarife, bei denen die Arbeitnehmer ihre ersten Jahresbeiträge allein für die Vertreterkosten zahlen, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Diese verbraucherunfreundliche Regelung werde durch die Reform sogar noch ausgedehnt und auf Pensionsfonds übertragen.

Die Versicherungswirtschaft versucht unterdessen, die kapitalbildende Lebensversicherung zu verteidigen. Der Bundesfinanzminister will die Steuerfreiheit der Erträge für nach dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossene Policen streichen und nur noch reine Rentenversicherungen unterstützen. Das lehnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als unzulässige Bevormundung der Versicherten ab.

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