zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Regierung will Telekom Spielraum geben

Referentenentwurf sieht weniger Regulierung vor

Berlin - Die Deutsche Telekom kann damit rechnen, bei ihrem neuen Hochgeschwindigkeitsnetz von Regulierung weitgehend verschont zu werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Dienstag den Referentenentwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Das Gesetz legt die Spielregeln für den Telekommunikationsmarkt fest. Neu im Entwurf steht ein Paragraf zur Regulierung neuer Märkte – hier hinein könnte das neue High-Tech-Netz der Telekom fallen. Der Entwurf sieht vor, dass neue Märkte nur nach strenger Prüfung reguliert werden sollen und auch dann soll die Regulierung Infrastrukturinvestitionen und Innovationen fördern – notfalls für eine gewisse Zeit zu Lasten des Wettbewerbs. Die Konkurrenten der Telekom kritisierten den Entwurf, die Telekom wollte ihn nicht kommentieren.

Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien mit dem Thema beschäftigt. Das neue Netz der Telekom ist zu einem Politikum geworden. Die Telekom will ein neues, besonders schnelles Glasfasernetz (VDSL) bauen und darüber neue Produkte anbieten: Telefon, Internet und Unterhaltung (Fernsehen) aus einer Hand. Damit will sie dem wettbewerbsbedingten Kundenschwund im Festnetz entgegenwirken – jeden Monat verliert die Telekom etwa 100 000 Anschlüsse an die Konkurrenz. Doch die Investition in das Glasfasernetz von drei Milliarden Euro und die Schaffung von 5000 damit verbundenen Arbeitsplätzen hat die Telekom an eine Bedingung geknüpft: Sie möchte bei dem neuen Netz von der Regulierung befreit werden, das heißt, niemand soll ihr vorschreiben dürfen, welche Produkte sie zu welchen Preisen über das neue Netz anbietet.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Anreize für den Aufbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze zu schaffen. „Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen, um für den Investor die notwendige Planungssicherheit herzustellen.“ Der Referentenentwurf folgt nun diesen Vorgaben, ohne allerdings konkret zu werden, denn die Regulierung unterliegt der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission. „Wir geben hier nur die Leitplanken vor“, hieß es aus Kreisen des Ministeriums. Ob das neue Netz ein neuer Markt im Sinne des künftigen Gesetzes sei und ob es reguliert werden müsse, sei dann Entscheidung der Bundesnetzagentur. „Jetzt ist erst einmal die Telekom am Zug“, hieß es aus den Ministeriumskreisen weiter. Denn noch hat die Telekom keine konkreten Produkte benannt, die sie über das High-Tech-Netz anbieten will.

Doch schon seit Monaten wehren sich die Wettbewerber der Telekom lautstark dagegen, dass das ehemalige Monopol-Unternehmen bei dem neuen Netz frei agieren können soll. Den VATM, den Verband der Telekom-Wettbewerber, stört nun vor allem, dass der Schutz des Wettbewerbs erst dann eine Rolle bei der Regulierung neuer Märkte spielen soll, wenn er „langfristig“ gefährdet sei. Die Erfahrung zeige aber gerade im dynamischen Breitbandmarkt, dass bereits zeitweise und kurzfristige Behinderungen des Wettbewerbs ausgereicht haben, um in diesem Markt ein neues Monopol mit deutlich negativen Folgen für die Breitbandversorgung und die Verbraucher zu schaffen, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der Entwurf geht nun in die Kommentierung. Ziel ist es, ihn im April im Kabinett zu haben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false