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Wirtschaft: Regulierer, Minister, Kartellamt

Matthias Kurth und seine Mitarbeiter für den Energiemarkt werden nur für die Überwachung der Strom und Erdgasnetze zuständig sein. In einem liberalisierten Markt kommt diesen so genannten Netzentgelten jedoch eine wichtige Rolle zu, weil jeder Händler seine Kunden nur über Leitungen erreichen kann.

Matthias Kurth und seine Mitarbeiter für den Energiemarkt werden nur für die Überwachung der Strom und Erdgasnetze zuständig sein. In einem liberalisierten Markt kommt diesen so genannten Netzentgelten jedoch eine wichtige Rolle zu, weil jeder Händler seine Kunden nur über Leitungen erreichen kann. Der regionale Strom- und Gasversorger hat dadurch immer ein natürliches Monopol . Die RegTP soll darauf achten, dass diese Leitungsmonopole nicht missbraucht werden, um lästige Konkurrenz abzuschütteln. Streit gibt es derzeit um die Frage, ob die Tarife für die Durchleitung von Strom und Erdgas (wie im Gesetzentwurf vorgesehen) nachträglich auf Missbrauch geprüft werden oder ob alle Tarife im Vorfeld von Kurth genehmigt werden sollen. in Deutschland gibt es etwa 900 Stromversorger und 600 Gasanbieter . Stromversorger mussten bislang schon ihre Tarife für den privaten Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden von den jeweils zuständigen Wirtschaftsministern der Bundesländer genehmigen lassen. Dritter im Bunde der Marktkontrolleure ist das Bundeskartellamt . Es wird auch in Zukunft Fusionen und Zusammenschlüsse in der Energiebranche prüfen. Darüber hinaus muss das Amt bei Verdacht auf Preismissbrauch einschreiten. Die Missbrauchskontrolle bei den Netzpreisen gibt die Wettbewerbsbehörde jedoch an den neuen Energieregulierer ab. fo

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