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Wirtschaft: Reisereklamation: Sich beschweren bei Mängeln

Kakerlaken im Hotelzimmer, Disco-Lärm bis in den Morgen: Schnell kann der Traumurlaub zum Alptraum werden. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt Tipps, wie man derartige Mängel richtig beanstandet.

Kakerlaken im Hotelzimmer, Disco-Lärm bis in den Morgen: Schnell kann der Traumurlaub zum Alptraum werden. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt Tipps, wie man derartige Mängel richtig beanstandet. Wer Missstände entdeckt, sollte beim Veranstalter oder dessen Vertreter vor Ort sofort Abhilfe verlangen - am besten schriftlich und unter Setzung einer Frist. Bis der Veranstalter etwas gegen die Mängel unternimmt, kann der Urlauber den Reisepreis mindern. Der Umzug in ein anderes Hotel kann zum Beispiel in Rechnung gestellt werden. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Sie verjähren nach sechs Monaten. Ausführliche Hinweise zur Reisereklamation enthält das aktualisierte Info-Paket "Reisetipps von A bis Z". Es kann bei der Verbraucherzentrale (Bayreuther Straße 40, 10787 Berlin, Fax: 030-211 7201) angefordert werden.

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