zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Riester-Rente: Für die Riester-Produkte gelten strenge Regeln

Damit Altersvorsorge-Produkte gefördert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das angesparte Vermögen darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder zu Beginn der gesetzlichen Altersrente angetastet werden der Anbieter muss eine Geld-zurück-Garantie geben: Der Kunde muss mindestens sein eingesetzes Kapital zurückbekommen die Rente wird monatlich ausgezahlt, bei Fonds können sich die Anleger dagegen maximal 20 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen bis zum 85.

Damit Altersvorsorge-Produkte gefördert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Das angesparte Vermögen darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder zu Beginn der gesetzlichen Altersrente angetastet werden

der Anbieter muss eine Geld-zurück-Garantie geben: Der Kunde muss mindestens sein eingesetzes Kapital zurückbekommen

die Rente wird monatlich ausgezahlt, bei Fonds können sich die Anleger dagegen maximal 20 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen

bis zum 85. Lebensjahr dürfen die Monatsbeträge aus einem Fonds oder Sparplan kommen, für die Zeit danach muss eine Rentenversicherung abgeschlossen werden

Abschluss- und Vertriebskosten müssen über zehn Jahre gestreckt werden

bei Vertragsschluss müssen die Verbraucher über alle Kosten informiert werden.

Grundsätzlich kommen folgende Produktgruppen in Frage:

Private Rentenversicherung: Der Versicherer investiert das Geld in überwiegend sichere Anlagen wie Zinspapiere. Der Kunde bekommt eine Mindestrente garantiert, die sich durch eine Überschussbeteiligung erhöhen kann. Die Rendite ist in aller Regel niedriger als bei alternativen Anlageformen.

Fondsgebundene Rentenversicherungen: Einen Teil des Geldes investiert der Versicherer in festverzinslichen Anleihen, um den Kapitalerhalt garantieren zu können. Der Rest fließt in Investmentfonds, die bei einer größeren Aktienquote eine deutlich höhere Rente erwirtschaften können.

Banksparplan: Einzahlungen sowie Zins und Zinseszins werden angesammelt, wobei mehrere Verzinsungsvarianten in Frage kommen, etwa gestaffelt nach der Laufzeit des Vertrages.

Investmentfonds: Alle Formen von Investmentfonds sind möglich, also beispielsweise Aktien-, Renten-, oder Mischfonds. Verglichen mit klassischen Fonds dürfte die Rendite der Riester-Fonds wegen der erforderlichen Kapitalgarantie niedriger sein.

Wohneigentum: Verbraucher dürfen zwischen 10 000 und 50 000 Euro von ihren Vorsorgekonten für den Kauf von Immobilien abziehen. Sie müssen dieses Geld aber in monatlichen Raten bis zum 65. Lebensjahr in die Altersvorsorge zurückzahlen.

Betriebliche Altersvorsorge: In Frage kommen Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds. Sie gelten unter den Förderangeboten als die attraktivste Form, weil die Beträge bis 2009 sozialabgabenfrei sind und die Höchstförderung nicht erst 2008, sondern schon in diesem Jahr anfällt. Außerdem arbeiten die Pensionsfonds meist kostengünstiger als Konkurrenzprodukte.

In den Genuss der Riester-Förderung kommen alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also im wesentlichen Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung. Ausgeschlossen sind dagegen Beamte, Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung (öffentlicher Dienst) und Selbstständige. Allerdings reicht es, wenn nur ein Ehepartner zum Förderkreis gehört. Beispiel: Bei einer Alleinverdiener-Ehe kann auch der nichterwerbstätige Partner einen eigenen Fördervertrag abschließen. Nach einer Scheidung können beide ihre Verträge weiter führen, wenn sie erwerbstätig sind. Ansonsten kann der Ex-Partner den Vertrag ruhend stellen. Kündigt er jedoch, muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Experten am Telefon

Die Riester-Produkte werden uns auch weiterhin beschäftigen. In den nächsten Wochen werden wir Ihnen in loser Folge die einzelnen Produktgruppen vorstellen. Am Donnerstag, den 14. Februar, können Sie Ihre Fragen zur Riester-Rente und den Konkurrenzangeboten dann den Experten bei unserer nächsten Telefonaktion stellen. Zudem bietet auch das Bundesarbeitsministerium eine Hotline an. Das Bürgertelefon des Ministeriums erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer: 0800/151515-0.

hej, kun

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false