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Wirtschaft: Ron Sommer wird nicht angeklagt

Staatsanwaltschaft Bonn stellt Ermittlungen gegen früheren Telekom-Chef ein

Berlin - Die Staatsanwaltschaft in Bonn hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Chef Ron Sommer eingestellt. „Es besteht kein hinreichender Tatverdacht“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Fred Apostel dem Tagesspiegel. Seit Juli 2000 hatten die Staatsanwälte ermittelt, ob die Telekom ihre Immobilien zu hoch bewertet und falsch bilanziert hatte. Die Bewertung der Grundstücke in der Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 1995 sei jedoch vor dem Amtsantritt Ron Sommers erfolgt, sagte Apostel. Es sei nicht zu belegen, dass Sommer von der Falschbewertung gewusst habe.

Im Jahr 1994 hatte die Telekom bei ihren Immobilien keine Einzel- sondern eine Gruppenbewertung der Grundstücke vorgenommen. Seit Jahren wird gestritten, ob dieses Verfahren zulässig war und seit wann die Manager des Unternehmens wussten, dass die Immobilien – in den Bilanzen und damit auch in den Börsenprospekten – zu hoch bewertet waren. Kurz nach dem dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 wertete das Unternehmen seinen Immobilienbesitz nämlich um rund drei Milliarden Euro ab.

„Wir gehen davon aus, dass eine Überbewertung vorgelegen hat“, sagte Apostel. Die Frage sei nur, inwieweit diese Tatsache strafrechtlich relevant ist. Ab dem Jahr 1998 sei die Telekom finanziell so ausgestattet gewesen, dass die Falschbilanzierung keine wesentliche Auswirkung mehr gehabt habe. Geprüft würde aber, ob für die Jahre 1995 bis 1997 Anklage – unter anderem gegen den früheren Telekom-Finanzvorstand Joachim Kröske – erhoben werde, sagte Apostel. „Die Entscheidung fällt kommende Woche.“

Für die mehr als 15000 Anleger, die beim Landgericht Frankfurt am Main auf Schadenersatz wegen falscher Angaben im Börsenprospekt gegen die Telekom klagen, „wird die Sache damit nicht einfacher“, sagte Anlegeranwalt Ralf Plück dem Tagesspiegel. Zwar muss im Zivilprozess nicht Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Doch die Anleger müssen den Beweis selbst führen, wenn es in Bonn zu keinem Prozess kommt. Das Verfahren in Frankfurt geht am 25. Oktober weiter.

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