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Wirtschaft: Rückstellungen

Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht auf dieser Seite) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden.

Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht auf dieser Seite) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden. Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten – also etwa für Pensionen – aber auch drohende Verluste gebildet. Sie werden auch für Prozessrisiken oder Sanierungsaufwendungen vorgenommen. Es wird eine Sicherheitsreserve gebildet. Die Höhe der Rückstellungen basiert in aller Regel auf Schätzungen, deshalb müssen sie dem tatsächlichen Risiko nicht immer entsprechen. Die Bildung von Rückstellungen mindert zunächst einmal den Gewinn des Unternehmens und damit auch die Steuerschuld. Tsp

LEXIKON

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