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Wirtschaft: Schadensersatz wegen Tattoos

Stellt sich ein Bio-Tattoo, das nach einigen Jahren von selbst verschwinden soll, als dauerhaft heraus, ist das eine Körperverletzung. Der Betroffene hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (OLG Karlsruhe, Az: 7 U 125/08).

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Stellt sich ein Bio-Tattoo, das nach einigen Jahren von selbst verschwinden soll, als dauerhaft heraus, ist das eine Körperverletzung. Der Betroffene hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (OLG Karlsruhe, Az: 7 U 125/08). Tsp

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