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Wirtschaft: Schlecker muss um sein Vermögen bangen Firmenkonstruktion könnte verhängnisvoll sein

Düsseldorf - Die Geheimniskrämerei pflegte Anton Schlecker jahrzehntelang erfolgreich. Keine Ertragszahlen drangen an die Öffentlichkeit, und selbst den Banken gegenüber hielt er sein Drogerieimperium intransparent.

Düsseldorf - Die Geheimniskrämerei pflegte Anton Schlecker jahrzehntelang erfolgreich. Keine Ertragszahlen drangen an die Öffentlichkeit, und selbst den Banken gegenüber hielt er sein Drogerieimperium intransparent. Auf ihr Wohlwollen war der Marktführer kaum angewiesen. Schließlich waren die Artikel längst verkauft, wenn die Lieferantenrechnungen eintrudelten. Solange Ladennetz und Umsatz wuchsen, finanzierte sich das Geschäft wie von selbst. Damit ihm keiner über die Schulter blickte, führte Schlecker sein Reich als reine Personengesellschaft. Anders als Rossmanns GmbH oder die GmbH & Co. KG von dm besaß der Marktführer keine Publikationspflicht. Was bei Schlecker vorging, wusste am Ende wohl nur der Chef selbst.

Doch diese Firmenkonstruktion könnte dem Gründer nun zum Verhängnis werden. „Schleckers Privatvermögen ist in Gefahr“, sagt Manfred Hunkemöller, Geschäftsführer beim Institut für Handelsforschung. Der Honorarprofessor ist Rechtswissenschaftler und Experte für Insolvenzplanverfahren. Zwar sei der Insolvenzantrag noch nicht eingereicht, und auch über die konkrete Ausgestaltung des Firmengeflechts sei wenig bekannt. Das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm aber weise das Unternehmen eindeutig als Personengesellschaft aus – mit schwerwiegenden Folgen für den Haftungsfall.

Dem Inhaber nämlich droht damit, bis zu seinem Lebensende die Unternehmensschulden an die Gläubiger abzahlen zu müssen. Aus dieser Klemme kommt Schlecker nur, wenn er spätestens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt. Doch auch dies hätte für den einstigen Milliardär unangenehme Folgen: Er müsste jeden zumutbaren Job annehmen und den pfändbaren Teil seines künftigen Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten, und das über sechs Jahre hinweg. Nach der aktuellen Pfändungstabelle blieben ihm damit, falls er keine unterhaltspflichtigen Familienmitglieder geltend macht, 1669,37 Euro monatlich.

Die Planinsolvenz ist für Schlecker dennoch die einzige Möglichkeit, sein Lebenswerk zu retten. Das jedenfalls glaubt Hunkemöller. Denn anders als bei einer übertragenen Insolvenz bleibt bei dieser Form der Rechtsträger erhalten. Was theoretisch klingt, hat weitreichende praktische Auswirkungen: Trotz der Pleite nämlich erhalten Schleckers Vermieter damit nun kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Netz von europaweit 11 000 Filialen – die wohl wichtigste Voraussetzung für die Fortführung des Geschäftsbetriebs – bleibt damit erhalten. Gleichzeitig erlaubt die Planinsolvenz Schlecker, unrentable Mietverträge mit nur dreimonatiger Frist zu kündigen. Auch von überzähligem Personal kann sich die Drogeriekette nun einfacher trennen. „Das Insolvenzverfahren ist für Schlecker voraussichtlich ein Befreiungsschlag“, sagt Hunkemöller.

Dazu kommt, dass Schlecker seinen Antrag noch gerade rechtzeitig stellt. Ab März tritt eine Novelle des Insolvenzrechts in Kraft, die weitaus stärker in die Rechte des Altgesellschafters eingreift. Auch die ab März drohende Gefahr, dass Geldgeber ihren Kredit kurzerhand in Eigenkapital der Pleitefirma verwandeln, braucht Schlecker nicht zu fürchten. Christoph Schlautmann (HB)

Christoph Schlautmann (HB)

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