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Jugendarbeitsschutz: So dürfen Schüler arbeiten

AB 13 JAHRENDie Schüler gelten noch als Kinder. Sie dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten, zudem nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts.

AB 13 JAHREN

Die Schüler gelten noch als Kinder. Sie dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten, zudem nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Mit Einverständnis der Eltern dürfen Schüler leichte Tätigkeiten ausüben, wie Zeitungen verteilen, Nachhilfe geben, bei Reinigungs- oder Gartenarbeit helfen, Babysitten oder Tiere und Pflanzen betreuen.

AB 15 JAHREN

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Zudem dürfen sie nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Mit Pausen dürfen sie nicht länger als zehn Stunden am Tag arbeiten.



AB 16 JAHREN

Die Schüler dürfen in der Gastronomie und bei

Schaustellern bis 22 Uhr arbeiten, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr. In der Landwirtschaft und Bäckereien dürfen sie um 5 Uhr beginnen. Generell ist erlaubt, Schüler maximal vier Wochen in einem Ferienjob zu beschäftigen – am Stück oder auf die Schulferien verteilt. Unter dem Strich dürfen nicht mehr als 20 Ferienjobtage im Jahr anfallen. Wochenendarbeit ist – mit Ausnahme – verboten.



AB 18 JAHREN

Volljährige Schüler dürfen bis zu 50 Tage oder zwei Monate am Stück arbeiten, damit die Beschäftigung noch als Ferienjob gilt. akr

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