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Wirtschaft: Sparzwang

Seit 1989 gilt in Deutschland die Festbetragsverordnung für Arzneimittel. Damit reagierte die Politik auf die damals schon rasant steigenden Arzneikosten der gesetzlichen Krankenkassen.

Seit 1989 gilt in Deutschland die Festbetragsverordnung für Arzneimittel. Damit reagierte die Politik auf die damals schon rasant steigenden Arzneikosten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Festbeträge regeln die von den Kassen erstattungsfähigen Höchstpreise für eine Arzneigruppe mit gleichen oder pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen. Falls der Arzt teurere Medikamente verschreibt, muss der Patient den Differenzbetrag selbst bezahlen.

2004 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass solche Festbetragsgruppen nicht den europäischen Wettbewerbsregeln zuwiderlaufen.

Seit 2005 gelten auch für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge – wenn die Hersteller nicht einen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber den bereits auf dem Markt befindlichen Präparaten nachweisen können. Genau um diese Frage drehen sich die Klagen von Pfizer und MSD Chibropharm, die am Dienstag in erster Instanz vom Berliner Sozialgericht zurückgewiesen wurden. Pfizer möchte seinen Blutfettsenker Sortis und Chibropharm seinen Blutdrucksenker Lorzaar aus der jeweiligen Festbetragsgruppe herauslösen. I.B.

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