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Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.

© dpa/Sebastian Gollnow

Strafbefehl gegen Arbeitgebervertreter: Gesamtmetall-Chef soll Haushaltshilfe nicht angemeldet haben

Schon seit 2022 wird gegen den Lobbyisten Stefan Wolf ermittelt. Er hat Einspruch eingelegt, nun geht der Fall vor Gericht.

Stand:

Gegen den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, liegt ein Strafbefehl vor. Wolf werden „insgesamt 28 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Tübingen am Donnerstag mitteilte.

Die Ermittlungen in dem Fall laufen demnach seit 2022, Wolf soll über mehrere Jahre eine Haushaltshilfe beschäftigt haben, ohne diese anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge erließ das Amtsgericht Bad Urach den beantragten Strafbefehl. Wolf habe dagegen Einspruch eingelegt, nun komme es zur Gerichtsverhandlung.

Ohne rechtskräftiges Urteil gelte die Unschuldsvermutung, betonte die Staatsanwaltschaft. (AFP)

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