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Wirtschaft: Tarifvertrag

Die Vereinbarung regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten und legt arbeitsrechtliche Normen fest. Das Tarifvertragsgesetz regelt, wie die Vereinbarung zustande kommt.

Die Vereinbarung regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten und legt arbeitsrechtliche Normen fest. Das Tarifvertragsgesetz regelt, wie die Vereinbarung zustande kommt. Die Gewerkschaften handeln den Tarifvertrag mit den Arbeitgeberverbänden, im Fall von Werk oder Firmentarifen mit einzelnen Arbeitgebern aus. Er enthält die Mindestbedingungen für Löhne und Gehälter, Arbeits- und Urlaubszeit. Solange der Tarifvertrag gilt, sind die Parteien an ihn gebunden. Wegen dieser Friedenspflicht sind Streiks nicht zulässig – verstoßen die Arbeitnehmer dagegen, müssen sie dem Betrieb Schadenersatz zahlen. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund zufolge betrug die durchschnittliche Abschlussrate der Grundlöhne und Gehälter 2003 in Westdeutschland 2,4 und im Osten 2,9 Prozent. Beschäftigte arbeiteten im Schnitt 37,38 Stunden im Westen und 39,05 Stunden in den neuen Ländern. avi

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