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Wirtschaft: Teilwertabschreibung

BERLIN (aho).Lange ist um eine Lösung gerungen worden.

BERLIN (aho).Lange ist um eine Lösung gerungen worden.Am Mittwoch hat Finanzminister Oskar Lafontaine (SPD) den Schleier ein wenig gelüftet.Danach soll die sogenannte Teilwertabschreibung in weiten Teilen erhalten bleiben.Insbesondere für Banken, Handel und Verlage war diese Steuersparmöglichkeit besonders wichtig.Genaue Einzelheiten darüber, wie die Finanzämter künftig mit der Teilwertabschreibung umgehen sollen, teilte Lafontaine allerdings nicht mit.

Über die Teilwertabschreibung soll verhindert werden, daß Lagerbestände zu hoch besteuert werden.Dazu ein Beispiel.Angenommen ein Textilhändler ist auf seinen Kleidungsstücken teilweise sitzengeblieben.In der kommenden Saison kann er diese nur noch zum Tiefstpreis verkaufen.Daher darf er die Ware nach dem geltenden Recht schon in der diesjährigen Bilanz tiefer im Wert ansetzen und spart so Steuern.

Auf der Suche nach Steuerschlupflöchern, die man schließen könnte, wollte das Finanzministerium diese Regelung ändern.Lafontaine plante, daß unser Textilhändler die Lagerware zum vollen Anschaffungspreis in die Bilanz stellen sollte.Der schöne Steuervorteil wäre zusammengeschmolzen.Ähnlich nützlich ist die Teilwertabschreibung auch für Banken und Verlage.Die Geldinstitute können etwa außenstehende Forderungen gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend machen, die Buchverleger ihre Sortimente.Kein Wunder, daß sie gegen die Abschaffung der Teilwertabschreibung in den vergangenen Wochen Sturm gelaufen sind.

Wie nun die Teilwertabschreibung künftig gehandelt wird, ist wie gesagt offen.Immerhin soll die "retrograde Wertermittlung" zugunsten des Handels beibehalten werden.Danach können die Unternehmen bei einem Preisverfall die den Produkten zugerechneten Betriebskosten weiterhin vom neuen Preis abziehen.Die Basis, auf der die Steuer berechnet wird, bleibt also niedrig.Der Fiskus profitiert nicht.

Insgesamt hätte der Wegfall der Teilwertabschreibung dem Fiskus jährlich 3,4 Mrd.DM eingebracht.Durch die Entschärfung sollen jetzt 1,5 Mrd.DM weniger in die Finanzkassen kommen.Darin enthalten sind 500 Mill.DM, mit denen letztlich noch einmal Einzel- und Buchhandel entlastet wurden.

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