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Wirtschaft: Telekom fordert höhere Gebühren

BONN (dri/HB).Gleich zu Beginn des Jahres hat die Deutsche Telekom alle Verträge über die Netzzusammenschaltung (Interconnection) mit ihren Wettbewerbern gekündigt.

BONN (dri/HB).Gleich zu Beginn des Jahres hat die Deutsche Telekom alle Verträge über die Netzzusammenschaltung (Interconnection) mit ihren Wettbewerbern gekündigt.Gleichzeitig verschickte sie einen Vertragsentwurf, der erheblich höhere Netzzusammenschaltungstarife vorsieht als die heute geltenden durchschnittlich 2,7 Pfennig pro Minute.Zu früh gefreut hatten sich zu Weihnachten die neuen Telekommunikationsanbieter.Das Pikante daran: Diese höheren Tarife verlangt die Telekom von neu in den Markt eintretenden Unternehmen nicht erst im kommenden Jahr, sondern bereits jetzt.Dabei hatte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Klaus-Dieter Scheurle, noch zu Weihnachten klargestellt, daß die Gebühren für die Mitbenutzung des Telekomnetzes bis zum 31.12.1999 gültig bleiben würden."Die Netzzusammenschaltung wird mindestens um 30 Prozent teurer", befürchtet der Telekommunikationsberater Bernd Jäger nach einer Analyse des neuen Telekom-Tarifgefüges."Wir sind der Auffassung, daß es die Rechtslage hergibt, daß wir mit neuen Anbietern so verhandeln", meint ein Telekom-Sprecher."Wir wollen erreichen, daß sich die Unterschiede in der Struktur der Anbieter im Interconnection-Vertrag widerspiegeln." Entsprechend unterscheidet der Telekom-Vertragsentwurf detailliert, durch welche Netzebenen die Telefongespräche der Konkurrenz vermittelt werden müssen.Die heutigen Tarife gelten laut Jäger dann letztlich nur noch für Ferngespräche, die ein Unternehmen aus seinem eigenen Ortsnetz heraus im eigenen Fernnetz bis zum Zielgebiet vermittelt.Über eine derart vollständige Infrastruktur verfügt bisher nur Mannesmann Arcor.Das irritiert nicht nur die Wettbewerber, sondern auch den Regulierer."Ich verstehe die Telekom hier nicht", sagt Arne Börnsen, Vizepräsident der Regulierungsbehörde.Schließlich müßten alle Interconnection-Verträge vom Regulierer genehmigt werden.

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