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Wirtschaft: Transalpin wird transatlantisch

Die Beteiligung eines amerikanischen Konzerns am deutsch-italienischen Telekom-Bündnis ist bislang nur ein Gerücht.Ein solcher Plan ist jedoch plausibel.

Die Beteiligung eines amerikanischen Konzerns am deutsch-italienischen Telekom-Bündnis ist bislang nur ein Gerücht.Ein solcher Plan ist jedoch plausibel.Ron Sommer und Franco Bernabé könnten zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn sie US-Unternehmen wie der Bell South Corporation die Tür öffneten.

Zum einen würden die hartnäckigen Zweifel am stategischen Sinn einer deutsch-italienischen Fusion verstummen.Kern dieser Kritik war immer, daß weder die deutsche noch die italienische Telekom auf dem Wachstumsmarkt USA nennenswert engagiert sind.Mit der Beteiligung eines US-Partners würde das wackelige Joint-venture ein stabilisierendes drittes Standbein bekommen.Mehr noch: Das aktive Interesse der Amerikaner an dem großen deutsch-italienischen Gemeinschaftsunternehmen legitimiert die Fusionspläne rückwirkend.Ein Pfund, mit dem Ron Sommer und Franco Bernabé auf ihrer Roadshow bei den großen Investmentbanken in dieser Woche wuchern können.

Gleichzeitig vermindert die Beteiligung eines Amerikaners das Gewicht der Deutschen Telekom im Bündnis.Die Sorgen der Italiener, sie könnten vom Hauptaktionär an die Wand gedrückt werden, erübrigen sich.Die Zeit drängt: Olivettis Versuch einer feindlichen Übernahme von Telecom Italia ist in vollem Gange.Und die Konkurrenten AT & T und British Telecom eilen mit großen Schritten auf den asiatischen Markt voraus.So haben Sommer und Bernabé keine Wahl: Aus dem transalpinen muß rasch ein transatlantisches Bündnis werden.

Lebensmittelkennzeichnung: Wissen Sie, was Sie essen?

München (ADN).Wer nicht weiß, was E-Nummern bei der Nahrung zu bedeuten haben oder wie die Reihenfolge der Zutaten auf dem Lebensmitteletikett zustande kommt, ist nicht allein.Rund 78 Prozent der Verbraucher interpretieren die Angaben auf der Verpackung falsch, so die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE).Nur etwa jeder Dritte weiß, daß die E-Nummern die Zusatzstoffe nach der EU-Norm angeben.Knapp zehn Prozent der Verbraucher wissen, daß im Zutatenverzeichnis zuerst die Zutat mit dem größten und zuletzt diejenige mit dem geringsten Anteil steht.

Im Rahmen einer Kampagne hat die DGE Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung entwickelt.Sie sollen Käufern helfen, die Informationen auf dem Etikett besser zu verstehen."Nur wer informiert ist, kann sich bewußt für oder gegen Lebensmittel entscheiden oder weiß, wie und wo er sich bei mangelhafter Lebensmittelsicherheit beschweren kann", stellt Dr.Helmut Oberritter von der DGE fest.So sollten unbedingt Mindeshaltbarkeitsdatum und Aufbewahrungshinweise beachtet werden.

Die Zutatenliste informiere zwar über Inhalte, müsse aber nicht vollständig sein.Besonders bei unverpackten Nahrungsmitteln müßten viele Zusatzstoffe nicht angegeben werden.Bei Mängeln habe der Verbraucher ein Beschwerderecht.Das kann man unter anderem bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherzentrale geltend machen.

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Lebensmittelkennzeichnung: Wissen Sie, was Sie essen?

München (ADN).Wer nicht weiß, was E-Nummern bei der Nahrung zu bedeuten haben oder wie die Reihenfolge der Zutaten auf dem Lebensmitteletikett zustande kommt, ist nicht allein.Rund 78 Prozent der Verbraucher interpretieren die Angaben auf der Verpackung falsch, so die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE).Nur etwa jeder Dritte weiß, daß die E-Nummern die Zusatzstoffe nach der EU-Norm angeben.Knapp zehn Prozent der Verbraucher wissen, daß im Zutatenverzeichnis zuerst die Zutat mit dem größten und zuletzt diejenige mit dem geringsten Anteil steht.

Im Rahmen einer Kampagne hat die DGE Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung entwickelt.Sie sollen Käufern helfen, die Informationen auf dem Etikett besser zu verstehen."Nur wer informiert ist, kann sich bewußt für oder gegen Lebensmittel entscheiden oder weiß, wie und wo er sich bei mangelhafter Lebensmittelsicherheit beschweren kann", stellt Dr.Helmut Oberritter von der DGE fest.So sollten unbedingt Mindeshaltbarkeitsdatum und Aufbewahrungshinweise beachtet werden.

Die Zutatenliste informiere zwar über Inhalte, müsse aber nicht vollständig sein.Besonders bei unverpackten Nahrungsmitteln müßten viele Zusatzstoffe nicht angegeben werden.Bei Mängeln habe der Verbraucher ein Beschwerderecht.Das kann man unter anderem bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherzentrale geltend machen.

ihe/tba

DANIEL WETZEL

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