Wirtschaft: Unbegrenzter "Urlaub" auf Staatskosten
Was verbindet einen Oberregierungsrat des Rechnungshofes, einen höheren Beamten der Oberfinanzdirektion und einen Studiendirektor aus Wilmersdorf? Alle drei sind Beamte.
Was verbindet einen Oberregierungsrat des Rechnungshofes, einen höheren Beamten der Oberfinanzdirektion und einen Studiendirektor aus Wilmersdorf? Alle drei sind Beamte.Alle drei sind älter als 55, und alle drei wollen in den bezahlten "Sonderurlaub" - eine Berliner Spezialität des vergoldeten Vorruhestands.Der Finanzbeamte und der Studiendirektor kämpfen am Freitag vor dem Verwaltungsgericht um diese Art von Urlaubspension, wie das System genannt werden könnte.Der Oberregierungsrat ist vor drei Wochen an der gleichen Stelle allerdings zunächst gescheitert.Das Verwaltungsgericht bescheinigte ihm deutliches Unverständnis für diese Art der Berliner Frühpensionierung.
Rund 4000 Berliner Staatsdiener hatten, geschätzt, vor drei Jahren die Möglichkeit erhalten, sich mit 75 Prozent ihrer Bezüge vorzeitig zu verabschieden.Der juristische Trick: Um Personal abzubauen, wird dieser Vorruhestand nach dem 55.Lebensjahr als "Sonderurlaub mit gekürzten Bezügen" bezeichnet.Ursprünglich hatte der Senat zum gleichen Zweck das Beamtenrecht des Bundes ändern wollen, war aber in Bonn nur auf Ablehnung und Entrüstung gestoßen.
Deshalb gibt es nur in Berlin solche Sonderurlauber, vornehmlich bei der Polizei.Im ersten Jahr waren dort allein 115 Anträge bewilligt worden.Haushaltstechnisch wird das System damit gerechtfertigt, daß 75 Prozent des Gehalts für einen Nichtstuer immer noch billiger für die Landeskasse seien als 100 Prozent für einen, der überflüssig ist.
Nicht alle Behörden verzichten aber so freigebig auf ihr Personal.Lehrern wird der Alten-Urlaub völlig verweigert, wie Almuth Draeger aus der Senatsschulverwaltung gestern sagte: "Wir brauchen alle Pädagogen, die an Bord sind, Personalüberhang haben wir nicht".Auch der Rechnungshof verweigert sich dem Sonderurlaub, wie sein Präsident Horst Grysczyk dem Tagesspiegel erklärte: "Wir haben keinen Überhang".
Die Interessenten klagen nun aber auf Gleichbehandlung.Beim Verwaltungsgericht stehen eine ganze Reihe von Prozessen an, mit denen Beamte ihren "Sonderurlaub" durchsetzen wollen.An der Spitze sind am Freitag vor der 5.Kammer der 59jährige Wilmersdorfer Studiendirektor und der knapp 60jährige Bedienstete der Oberfinanzdirektion.Diesem hat, wie sein Anwalt Rainer Arendt sagt, seine Behörde erklärt, er sei "so gut, daß man nicht auf ihn verzichten kann".
Die Chancen der Kläger stehen nicht gut, wenn man eine einstweilige Entscheidung der 28.Kammer des Verwaltungsgerichts von Anfang Mai zum Maßstab nimmt.Das Gericht hatte im Fall des Oberregierungsrats aus dem Rechnungshof grundsätzliche "Bedenken", daß man diese Frühpensionierung überhaupt als "dienstliches Interesse" bezeichnen könne.Das Dienstinteresse ist für Sonderurlaub aber nötig.
Was es von einem Beamtenverhältnis erwartet, machte das Gericht in Juristensprache so deutlich: "Vorrangiges dienstliches Interesse und Zweck der Begründung von Beamtenverhältnissen ist, daß Beamtendienste auch tatsächlich geleistet werden".Das trifft sich mit der Einstellung des Rechnungshof-Präsidenten Grysczyk: "Es ist zweifelhaft, ob dies der richtige Weg ist, die Personalprobleme zu lösen".
HANS TOEPPEN