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Wirtschaft: US-Umwelt-Staatssekretär Loy besteht darauf, dass das Abkommen über biologische Sicherheit die Regeln des Welthandels nicht beeinträchtigen darf

Der amerikanische Staatssekretär für Umwelt, Frank Loy, hat die Ratifizierung des vor einer Woche in Montreal verabschiedeten Biosafety-Protokolls in Frage gestellt. "Ich kann nur hoffen, dass der Kongress das Protokoll unterzeichnen wird", sagte Loy am Freitag vor Journalisten in Berlin.

Der amerikanische Staatssekretär für Umwelt, Frank Loy, hat die Ratifizierung des vor einer Woche in Montreal verabschiedeten Biosafety-Protokolls in Frage gestellt. "Ich kann nur hoffen, dass der Kongress das Protokoll unterzeichnen wird", sagte Loy am Freitag vor Journalisten in Berlin. "Wie die Chancen stehen, wage ich nicht vorherzusagen." Das Verfahren sei ein wenig kompliziert, sagte Loy. Da das Protokoll unter dem Dach des "Übereinkommens über die biologische Vielfalt" von 1992 erlassen worden sei, müssten die USA zunächst diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifizieren, was bisher nicht geschehen sei. Erst in einem zweiten Schritt könne auch das Biosafety-Protokoll ratifiziert werden. "Wenn wir das nicht tun, werden wir am internationalen Dialog über Biotechnologie nicht mehr teilnehmen können", sagte Loy.

Das "Protokoll über biologische Sicherheit" (Biosafety), das nach fünfjähriger Verhandlungsdauer am vergangenen Sonnabend verabschiedet worden war, regelt den grenzüberschreitenden Handel mit genmanipulierten Organismen. Es tritt erst in Kraft, wenn mindestens 50 der mehr als 130 Unterzeichnerstaaten es nachträglich noch einmal bestätigt (ratifiziert) haben. Obwohl die USA gemeinsam mit anderen Exportländern gentechnisch veränderter Produkte versucht hatten, das Abkommen zu verhindern, zeigte sich Loy am Freitag zufrieden mit dem Ergebnis. "Das Protokoll ist zwar weit davon entfernt, perfekt zu sein, aber es ist für die Biotech-Industrie besser, das Abkommen zu haben, als es nicht zu haben", sagte er. Das Biosafety-Protokoll verankert unter anderem eine Informationspflicht. Danach müssen Vertragsstaaten den Handelspartner vorher über den Import von genetisch manipulierten Organismen informieren. Es sei ein großer Erfolg, dass der Handelspartner die Möglichkeit erhalte, das Risiko selbst abzuschätzen und zu entscheiden, ob er den Import zulasse oder nicht, sagte Loy. Gerade bei genetisch verändertem Saatgut sei dies sinnvoll, da die Wissenschaft in der Beurteilung der Gefahren noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sei. "Wir wissen, dass es da gewisse Gefahren gibt", sagte der Umwelt-Staatssekretär. Das gelte aber nicht für genetisch veränderte Lebensmittel, wo es bislang keinen Grund für Misstrauen gegeben habe.

Die großen Vorbehalte, die Europäer gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel hegten, bezeichnete Loy als "Hysterie", die durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht gestützt werden könnte. Es hoffe, dass die Diskussion nach Montreal in einer weniger stark polarisierten Atmosphäre ausgetragen werde.

Das in Montreal verankerte Vorsorgeprinzip bezeichnete Loy als "sensiblen Kompromiss". Aus diesem Grund sei die entsprechende Textpassage so formuliert, dass sie nahezu unverständlich sei. "Wenn Sie das so in einem Schulaufsatz geschrieben hätten, wären Sie durchgefallen", sagte Loy. Nach dem Vorsorgeprinzip kann ein Importland den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen bereits dann verbieten, wenn nur der Verdacht einer Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung besteht. Der Politiker betonte, dass dieses Prinzip "in keiner Weise Rechte und Pflichten der Staaten aus anderen internationalen Verträgen" verletzt. "Im Streitfall müssen die Regeln der WTO respektiert werden." Diese Meinung ist nicht unbestritten, in der Präambel des Biosafety-Protokolls heißt es, beide Abkommen seien gleichgestellt. Loy sagte, eine saubere Trennung zwischen gentechnisch veränderten und natürlichen Produkten sei nicht möglich. Importeure hätten nur zwei Möglichkeiten: "Entweder sie nehmen unsere Produkte, oder sie lassen es."

Maren Peters

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