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Das neue Recht: Versicherungspflicht und Wechselmöglichkeit

BASISTARIFSeit dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer den neuen Basistarif anbieten.

BASISTARIF

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer den neuen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang. Das heißt die Unternehmen dürfen Versicherte in diesem Tarif nicht abweisen.

WECHSELRECHT FÜR ALTKUNDEN

Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 bei seiner Versicherung kündigen und in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln. Allerdings wird die Kündigung wegen der Laufzeit der Versicherungsverträge in den meisten Fällen erst zum 1. Januar 2010 wirksam.

Wer bei der neuen Versicherung später aus dem Basistarif in eine Vollversicherung wechseln möchte, muss zunächst 18 Monate im Basistarif bleiben. „Man sollte mit dem Anbieter aber vereinbaren, dass dann anschließend keine weitere Gesundheitsprüfung vorgenommen wird“, rät Verbraucherschützer Lars Gatschke. Wer 55 oder älter ist oder eine Rente beziehungsweise Pension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines bisherigen Versicherers wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können.

WECHSELRECHT FÜR NEUE

Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen. Aber auch wer eine klassische Vollversicherung wählt, erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens. Bislang ging das nicht, weil man bei einem Anbieterwechsel seine Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen konnte. Für Ältere oder Kranke waren daher die Tarife bei der neuen Versicherung praktisch unbezahlbar.

VERSICHERUNGSPFLICHT

Was in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits seit längerem gilt, betrifft jetzt auch die PKV. Wer früher privat versichert war, jetzt aber gar keine Versicherung hat, muss sich ab dem 1. Januar 2009 wieder privat versichern. Tut man das nicht und braucht später doch Krankenversicherungsschutz, muss man seine Beiträge nachzahlen. Dabei gilt: Für die ersten fünf Monate müssen die Prämien voll nachentrichtet werden, für jeden weiteren Monat zu einem Sechstel. Wer sich erst 2014 etwa wegen einer Operation bei einem Privatversicherer meldet, muss 14 Monatsbeiträge nachzahlen. Die Versicherung darf Mitglieder aber nicht ausschließen, weil sie keine Beiträge zahlen. Allerdings zahlt sie in diesem Fall nur die Kosten für Notmaßnahmen wie Entbindungen oder Schmerztherapien. hej

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