ANSPRECHPARTNER: Von der Stellensuche bis zur Versicherung
DER JOBUm Europäer zwischen 18 und 30 Jahren bei der EU-weiten Arbeitssuche zu unterstützen, bietet die EU-Kommission das Programm „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“. Es ist Teil der Europa-2020-Initiative Jugend in Bewegung.
Stand:
DER JOB
Um Europäer zwischen 18 und 30 Jahren bei der EU-weiten Arbeitssuche zu unterstützen, bietet die EU-Kommission das Programm „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“. Es ist Teil der Europa-2020-Initiative Jugend in Bewegung. (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=993&langId=de)
DER EUROPASS
Hilfreich für den europaweiten Nachweis von Qualifikationen ist der Europass. Er beinhaltet Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterungen und Diplomzusatz. Informationen gibt das Nationale Europass Center (NEC) beim Bundesinstitut für Berufsbildung. (www.europass-info.de)
DIE RENTE
Ist der Arbeitsvertrag unterzeichnet, gilt das Sozialversicherungssystem des Landes. Um Ansprüche der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erhalten, gibt es bei der Rentenversicherung und der Arbeitsagentur europaweit anerkannte Formulare. (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) gar
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: