zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Wandelanleihe

Eine Wandelanleihe räumt dem Eigentümer das Recht ein, die Anleihe innerhalb einer Frist, unter bestimmten Bedingungen und in einem festen Umwandlungsverhältnis, in Aktien des Unternehmens zu tauschen. Da mit dem Wandlungsrecht keine Wandlungspflicht verbunden ist, bietet sich dem Anleger so die Möglichkeit, bei entsprechend positiver Kursentwicklung an der Ertragskraft sowie den Kursgewinnen des entsprechenden Unternehmens zu partizipieren.

Eine Wandelanleihe räumt dem Eigentümer das Recht ein, die Anleihe innerhalb einer Frist, unter bestimmten Bedingungen und in einem festen Umwandlungsverhältnis, in Aktien des Unternehmens zu tauschen. Da mit dem Wandlungsrecht keine Wandlungspflicht verbunden ist, bietet sich dem Anleger so die Möglichkeit, bei entsprechend positiver Kursentwicklung an der Ertragskraft sowie den Kursgewinnen des entsprechenden Unternehmens zu partizipieren. Verläuft die Kursentwicklung negativ, verzichtet der Wandelanleihenbesitzer auf sein Tauschrecht, erhält den festen Zins der Anleihe und außerdem den geliehenen Betrag zurück. Bei einer Pflichtwandelanleihe dagegen (siehe Bericht Seite 21) hat der Anleger keine Wahl. Nach Ablauf der Frist, muss er die Anleihe gegen Aktien tauchen. oom

LEXIKON

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false