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Wirtschaft: „Was bleibt von meiner Betriebsrente übrig?“

Krankenkasse, Rente, Steuern, Arbeitsamt – was Experten Tagesspiegel-Lesern raten

Der Ansturm war überwältigend. Nicht eine Sekunde Pause hatten unsere Experten während der TagesspiegelTelefonaktion. Kein Wunder: Vieles hat sich zum Jahresanfang geändert, da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Lesen Sie hier, was Rentenexpertin Karin Klopsch (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA), Gabriele Rähse von der AOK Berlin, Anne-C. Sauer vom Landesarbeitsamt Berlin und Steuerberater Wolfgang Wawro den Tagesspiegel-Lesern empfohlen haben.

Ich bekomme demnächst eine Lebensversicherung ausgezahlt. Muss ich von dem Geld jetzt auch Krankenkassenbeiträge zahlen?

Nein, die Neuregelung, dass für Leistungen aus der privaten Altersvorsorge volle Krankenbeiträge fällig werden, betrifft ausschließlich Betriebsrenten und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL. Für diese Zusatzrenten mussten Senioren früher nur den halben Krankenkassenbeitrag abführen, seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen sie den kompletten Beitrag allein zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsrente auf einen Schlag ausgezahlt wird. Nicht betroffen sind jedoch private Lebensversicherungen.

Ich war gestern beim Orthopäden und habe dort die neue Praxisgebühr von zehn Euro bezahlt. Was mache ich, wenn ich in diesem Quartal noch zum Augenarzt muss?

Damit Sie beim Augenarzt nicht noch einmal zehn Euro Praxisgebühr entrichten müssen, brauchen Sie eine Überweisung des Orthopäden zum Augenarzt. Es ist auch möglich, dass Ihnen der Orthopäde eine Überweisung zu Ihrem Hausarzt ausstellt. Dann können Sie sich alle weiteren Überweisungen bei Ihrem Hausarzt abholen.

Ich verdiene 79 000 Euro im Jahr, meine Frau 47 000 Euro. Was ist für uns steuerlich günstiger – eine gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung?

Da Sie und Ihre Frau beim Gehalt weit auseinanderliegen, sparen Sie wegen des Ehegatten-Splittings mit einer gemeinsamen Veranlagung Steuern. Allerdings kann sich die getrennte Veranlagung dann lohnen, wenn Sie bestimmte Steuerprivilegien in Anspruch nehmen wollen und diese an niedrige Einkommen geknüpft sind. Sollten Sie zum Beispiel überlegen, eine Immobilie zu kaufen, könnte eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein. Denn dann könnte Ihre Frau die Immobilie auf ihren Namen kaufen und die Eigenheimzulage kassieren.

Ich bin 57 Jahre alt und arbeite seit 1972 in demselben Betrieb. Seit Anfang des Jahres bin ich für sechs Monate auf Kurzarbeit. Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld, falls ich im Sommer meinen Job verlieren sollte?

Für Sie gelten noch die alten Regelungen über die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld. Das heißt: Falls Sie arbeitslos werden, können Sie noch 32 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Die neuen Regelungen, die eine Verkürzung der Fristen vorsehen, gelten erst ab dem Jahr 2006. Erstmals betroffen von der Arbeitsmarktreform sind Menschen, die sich nach dem 1. Februar 2006 arbeitslos melden.

Ich bin Rentnerin und habe gehört, dass ich künftig mehr für die Pflegeversicherung zahlen muss. Bisher hat mir die BfA aber nicht mehr abgezogen. Hat sich die Sache erledigt?

Nein. Rentner müssen künftig ihre Pflegeversicherungsbeiträge voll aus eigener Tasche zahlen – allerdings erst ab dem 1. April. Hinzu kommt, dass auch viele Krankenkassen die Beiträge erhöht haben. Auch das wirkt sich zum 1. April bei der Rente aus. Viele Rentner werden daher zum 1. April deutlich weniger Rente bekommen. hej

Mit der Telefonaktion endet unsere Reformcheckserie. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Die neue Rentenreform“, die Sie kostenlos bei der BfA, 10704 Berlin bestellen können. Informationen zu den Steueränderungen können Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de nachlesen. Für Fragen zur Gesundheitsreform steht Ihnen montags bis freitags von neun bis 17 Uhr die Hotline der AOK Berlin zur Verfügung, Tel.: 0800/0114433.

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