zum Hauptinhalt
Eine Frau füllt einen Antrag für einen Bausparvertrag aus.

© dpa

Kündigung von Bausparverträgen: Was das BGH-Urteil für Bausparer bedeutet - Fragen und Antworten

Der Bundesgerichtshof stellt sich auf die Seite der Bausparkassen. Sie dürfen besonders alte Verträge kündigen. Was bedeutet das Urteil für langjährige und angehende Sparer?

Von

Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Das heißt aber nicht, dass Bausparen sich gar nicht mehr lohnt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Urteil ist weitreichend: Die Bausparkassen dürfen kündigen, wenn Sparer das ihnen angebotene Darlehen zehn Jahre lang nicht aufnehmen. Mit diesem Piloturteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag der Bausparkasse Wüstenrot Recht gegeben. Das Urteil betrifft aber nicht nur Wüstenrot. Nach Branchenangaben haben inzwischen 260.000 Kunden Kündigungen von verschiedenen Bausparkassen erhalten. Die sind nun wohl in aller Regel rechtens. Das Grundsatz-Urteil erging in letzter Instanz und ist rechtskräftig.

In den beiden Fällen, die vom BGH zu entscheiden waren, hatten zwei Bausparerinnen noch zu D-Mark-Zeiten Verträge mit Wüstenrot abgeschlossen und sich für die Zukunft das Recht auf ein Baudarlehen von umgerechnet rund 20.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro gesichert. Nach der Ansparphase erhielten sie die Mitteilung von Wüstenrot, dass sie nun den Kredit beanspruchen können. Im Fachjargon heißt das, der Vertrag ist „zuteilungsreif“. Sie nahmen aber über mehr als ein Jahrzehnt kein Baudarlehen auf. Ihr Guthaben wurde mit drei Prozent verzinst, aus heutiger Sicht ein Super-Zinssatz.

Wie die beiden Frauen handeln inzwischen zahlreiche Bausparer. Wer vor vielen Jahren einen Bausparvertrag abschloss, erhielt für damalige Verhältnisse niedrige Haben-Zinsen. Dafür stand ihm nach Zuteilungsreife ein relativ zinsgünstiges Darlehen mit einem Satz von etwa fünf Prozent zur Verfügung. Die Niedrigzinsphase hat die Verhältnisse aber umgekehrt. Die Habenzinsen von zwei bis drei Prozent sind inzwischen hoch, die Sollzinsen der Bausparkassen von fünf Prozent aber auch. Folglich sind für Bausparer die Guthabenzinsen attraktiv, das Darlehen rufen sie dagegen nicht ab. Nach Angaben des Wüstenrot-Anwalts Reiner Hall zahlen die Bausparkassen in Deutschland inzwischen nur noch acht Prozent ihrer Einlagen als Baudarlehen aus. Früher seien es 40 Prozent gewesen. Wüstenrot kündigte im Januar 2015 den beiden Damen. Aber die wehrten sich und klagten. In letzter Instanz blieben sie jetzt ohne Erfolg. Der BGH bestätigte das Kündigungsrecht der Kassen.

Wie begründet das Gericht sein Urteil?

Das Kündigungsrecht steht im Gesetz. Wer ein Darlehen erhält, kann nach zehn Jahren kündigen, heißt es dort. In der Ansparphase seien die Bausparkassen jedoch Darlehensnehmer, erklärte der Vorsitzende Richter Ellenberger in der Urteilsverkündung. Denn sie bekommen in dieser Zeit von den Sparern monatliche Zahlungen. Mit der Zuteilung – also dem Recht auf Kredit – sei den Bausparkassen das ihnen zustehende Geld zugeflossen. Werde nun kein Darlehen aufgenommen, blieben sie Darlehensnehmer und könnten, wie im Gesetz vorgesehen, nach zehn Jahren kündigen. Das, so Ellenberger, entspreche auch der Rechtsauffassung der meisten Gerichte. Der Streit wurde inzwischen vor rund 100 Gerichten in Deutschland ausgetragen. Nur die drei Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart, Karlsruhe und Bamberg wiesen die Kündigungen ab. Das letzte Wort hatte am Dienstag erstmals der BGH – und der gab den Bausparkassen Recht.

Wie argumentierten die Kläger?

Die Verbraucherschützer hatten das ganz anders gesehen. Erst wenn die volle Summe angespart sei, beginne die Zehnjahresfrist. Im Streitfall dürfe Wüstenrot also erst kündigen, wenn die vollen 20000 Euro beziehungsweise 50000 Euro einbezahlt worden seien. Im Übrigen hätten die Bausparkassen immer damit geworben, dass man das Darlehen nicht aufnehmen müsse und Bausparen auch eine gute Vermögensanlage sei. „Das Vertrauen in die Vertragsgeltung wurde heute schwer erschüttert“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Wie reagieren Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer fürchten in der Folge nun weitere Kündigungen. „Bausparkassen werden jetzt erst recht auf massenhafte Kündigung von Bausparverträgen setzen, um Kunden loszuwerden“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Trotz des Urteils zugunsten der Bausparkassen rät er Kunden genau hinzuschauen, sollte ihnen der Bausparvertrag nun gekündigt werden. Auf keinen Fall sollten sich Verbraucher vorschnell zum Handeln drängen lassen und möglicherweise in einen für sie ungünstigeren Vertrag wechseln.

Wer darf weiter sparen?

Glück hat, wer einen alten Bausparvertrag mit hohen Sparzinsen hat, der noch nicht seit zehn Jahren zuteilungsreif ist. Diese Kunden können vorerst noch weiter sparen und von den hohen Zinsen des Vertrags profitieren. Die Betonung liegt allerdings auf „noch“. Denn schon jetzt versuchen erste Bausparkassen auch diese Kunden aus ihren Altverträgen herauszudrängen. So kündigt die Aachener Bausparkasse zum Beispiel derzeit auch Altverträge, die noch nicht seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, und begründet das mit einer „Störung der Geschäftsgrundlage“. Sie geht dabei zweistufig vor: In einem ersten Schritt bietet sie den Kunden einen neuen Tarif an mit niedrigeren Sparzinsen. Nehmen sie ihn nicht an, werden sie gebeten, ihr Sparguthaben abzuziehen. Wer auch darauf nicht eingeht, erhält die Kündigung. Verbraucherschützer halten das allerdings nicht für rechtens und raten zum Widerspruch.

Wo kassieren die Bausparkassen noch ab?

Mehrere Bausparkassen führen derzeit neue Gebühren für die Kontoführung ein – und zwar nicht nur für Neuverträge, sondern auch für bereits bestehende Bausparverträge. So verlangt die Debeka zum Beispiel seit 1. Januar eine Servicegebühr, die je nach Tarif bei zwölf oder 24 Euro im Jahr liegt. Fällig wird diese Pauschale laut Debeka für die „bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“. Dabei sind solche Gebühren laut Stiftung Warentest gar nicht rechtens. Sie würden den Bedingungen der Debeka widersprechen. Demnach müssten die Bausparer einer solchen Änderung eigentlich zustimmen. Die Verbraucherschützer raten Kunden deshalb Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen könnte es dafür aber inzwischen schon zu spät sein: Denn geben die Kunden ihren Widerspruch nicht zwei Monate nach Zustellung des Schreibens ab, erteilen sie damit der Bausparkasse laut Kleingedrucktem automatisch ihre Zustimmung für die Einführung der Gebühr.

Die Verbraucherschützer vermuten, dass die Bausparkasse es darauf abgesehen hat, dass viele Kunden den Hinweis auf die Gebühren übersehen und sie die Servicepausche dadurch unwissentlich akzeptieren. Zumal die Unterlagen zur Gebührenänderung zusammen einem ganzen Packen an Unterlagen wie dem Jahreskontoauszug, der Bescheinigung für die Steuererklärung und dem Antrag auf Wohnungsbauprämie verschickt worden sind. Dabei ist die Debeka längst nicht das einzige Institut, das eine solche neue Gebühr einführt. Auch die Bayerische Landesbausparkasse setzt auf diese Strategie und verlangt für Altverträge künftig 9,60 Euro im Jahr. Bei der Signal Iduna sind es 15 Euro jährlich für ihren Vertrag „Freiraum“.

Welche Gebühren kann man zurückfordern?

Wer ein Darlehen der Bausparkasse in Anspruch genommen hat, musste dafür in der Vergangenheit bei manchen Anbietern eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zahlen. Oft wurden dafür gleich mehrere hundert Euro fällig. Allerdings hat der BGH bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass eine solche Darlehensgebühr nicht rechtens ist. Wer sie 2013 oder später gezahlt hat, kann die Gebühr deshalb nun in jedem Fall zurückverlangen. Ob auch Kunden ihr Geld zurückbekommen, die diese Gebühr bereits vor 2013 gezahlt haben, ist noch nicht geklärt.

Lohnt sich ein neuer Bausparvertrag noch?

Wurden Bausparverträge früher auch Kunden empfohlen, die kein Eigenheim kaufen, sondern nur sparen wollten, lohnt sich das inzwischen nicht mehr. Dafür sind die Sparzinsen, die die Bausparkassen bieten, viel zu gering: Gerade einmal 0,1 bis 0,25 Prozent bekommen die Kunden in der Ansparphase. Berücksichtigt man noch, dass Kunden auch noch eine Abschlussgebühr von einem oder anderthalb Prozent zahlen müssen, zahlt der Kunde auf Jahre mehr drauf, als er herausbekommt. Für Leute, die nie vorhaben das Baudarlehen in Anspruch zu nehmen, ist der Bausparvertrag ein Minusgeschäft.

Auszahlen kann sich ein Bausparvertrag allerdings durchaus für Verbraucher, die in einigen Jahren tatsächlich vorhaben, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Denn so niedrig die Zinsen für die Ansparphase sind, so günstig ist später das Darlehen. Auch für eine Anschlussfinanzierung kann sich ein neuer Bausparvertrag rechnen. Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, kann sich so die günstigen Kreditzinsen für später sichern. Schließlich ist längst nicht gesagt, dass die Kreditzinsen auch in zehn Jahren noch so niedrig sein werden wie heute. Steigen die Zinsen in dieser Zeit wieder an, dürfte das Darlehen mit Bausparvertrag günstiger sein als ohne. Dabei muss man nicht zwangsläufig vorhaben, ein Eigenheim zu kaufen, um einen Bausparvertrag abzuschließen. Sinnvoll sein kann er auch, wenn man bereits vor zehn oder zwanzig Jahren ein Haus gekauft hat. Schließlich fallen dann irgendwann Modernisierungsmaßnahmen an: Das Haus braucht ein neues Dach, die Fenster müssen erneuert oder der Heizkessel ausgetauscht werden. Wer dafür einen kleineren Kredit in Höhe von 30.000 oder 50.000 Euro aufnehmen will, kann Schwierigkeiten bekommen. Banken verlangen für solche Summen oft Zinsaufschläge oder bieten nur einen teuren Ratenkredit an. Wer für die künftige Modernisierung heute schon einen Bausparvertrag abschließt, bekommt dagegen ein sehr viel günstigeres Darlehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false