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ALTERNATIVEN: Was der Gesetzgeber erlaubt

Nachbarschaftshilfe: Voraussetzung ist, dass die Hilfe gegenseitig erfolgt und kein Geld dafür gezahlt wird: Der Nachbar bedankt sich für die Hilfe beim Aufbau seines Carports mit dem Streichen des Gartenzauns. Tauschring: Aus der klassischen Nachbarschaftshilfe haben sich Tauschbörsen im Internet entwickelt.

Stand:

Nachbarschaftshilfe

: Voraussetzung ist, dass die Hilfe gegenseitig erfolgt und kein Geld dafür gezahlt wird: Der Nachbar bedankt sich für die Hilfe beim Aufbau seines Carports mit dem Streichen des Gartenzauns.

Tauschring: Aus der klassischen Nachbarschaftshilfe haben sich Tauschbörsen im Internet entwickelt. Das Prinzip ist ähnlich: Ein Teilnehmer sucht etwa einen Helfer für die Ernte im Nutzgarten und bietet dafür seine Hilfe bei Entrümpelungsarbeiten an (www.bambali.net oder www.dienstleistungen-kostenlos.de).

Minijobs: Privathaushalte müssen ihre Haushaltshilfe anmelden (www.minijob-zentrale.de). Sie zahlen geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Auch Arbeitssuchende können einen Minijob antreten, sollten dies zuvor aber mit ihrer Arbeitsagentur besprechen. tmk

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