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Wirtschaft: Was die Gerichte sagen

INTERNET Wer im Internet ein Diskussionsforum betreibt, muss dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen der Nutzer entfernt werden. Das entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe im Fall eines Klägers, dessen Gesicht per Fotomontage auf das Polizeibild eines Kriminellen gesetzt worden war (Az: 23 C 155/05).

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Wer im Internet ein Diskussionsforum betreibt, muss dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen der Nutzer entfernt werden. Das entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe im Fall eines Klägers, dessen Gesicht per Fotomontage auf das Polizeibild eines Kriminellen gesetzt worden war (Az: 23 C 155/05).

Der Mann hatte den Betreiber des Forums zuvor per E-Mail aufgefordert, das Bild von der Seite zu entfernen. Später wollte er die Löschung gerichtlich durchsetzen.

CHEF

Die wiederholte Erklärung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber, dieser sei „als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch“, ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 9 Sa 1623/05) heißt es, ein Arbeitnehmer dürfe Kritik an seinem Arbeitgeber zwar gegebenenfalls überspitzt und polemisch äußern. Aber in grobem Maße unsachliche Angriffe müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen.

POLIZIST

Ein Autofahrer, der einen Polizisten in einer Verkehrskontrolle „Wegelagerer“ genannt hatte, hat sich nach Ansicht des Bayerischen Oberlandesgerichts nicht wegen Beleidigung strafbar gemacht (Az: 1 St RR 153/04).

Nach Ansicht der Richter wollte der Angeklagte vor allem die Art der Verkehrskontrolle kritisieren und nicht die Beamten persönlich herabwürdigen. Die vom Landgericht in zweiter Instanz festgelegte Strafe von 15 Tagessätzen zu je 50 Euro und einer Geldbuße von 30 Euro hob das Gericht auf. kehr

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