ARBEITSRECHT: Was Sie den Job kosten kann
PRIVATE TELEFONATEDas Bürotelefon für Privatgespräche zu nutzen, kann problematisch werden. Hat der Chef einer solchenNutzung nicht ausdrücklich widersprochen, kann erallerdings nicht beim ersten Verstoß kündigen, sondern muss erst eineAbmahnung aussprechen.
Stand:
PRIVATE TELEFONATE
Das Bürotelefon für Privatgespräche zu nutzen, kann problematisch werden. Hat der Chef einer solchen
Nutzung nicht ausdrücklich widersprochen, kann er
allerdings nicht beim ersten Verstoß kündigen, sondern muss erst eine
Abmahnung aussprechen. Erst im Wiederholungsfall ist eine Kündigung möglich. Gleiches gilt auch für Angestellte, die das Internet im Büro privat nutzen.
DIEBSTAHL
Es macht keinen Unterschied, wie teuer ein entwendeter Gegenstand ist: Auch entwendete Druckerpatronen oder Bleistifte sind ein Grund für eine fristlose Kündigung. Entscheidend ist, dass das
Vertrauensverhältnis fortan gestört ist. Eine
Kündigung kann von einem Gericht jedoch für unwirksam erklärt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit in Zweifel gezogen wird.
ARBEITSZEITBETRUG
Häufig zu tun haben es
Arbeitsrechtler mit Angestellten, die ihre Chefs
um geleistete Arbeitszeit betrügen. Ein Angestellter beispielsweise, der um drei Uhr die Firma verlässt und einem Mitarbeiter seinen Dienstausweis hinterlässt, damit der Kollege diesen später für ihn in die Stechuhr steckt, kann sich eine fristlose Kündigung wegen Betrugs einhandeln. mho
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