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RECHT UND VERKEHR: Was Sie in den kalten Tage beachten müssen

MIETERLaut Vorschrift muss es in der Wohnung tagsüber mindestens 20 Grad warm sein, nachts mindestens 18 Grad, sagt der Deutsche Mieterbund. SCHNEEFEGENAb sieben Uhr (sonntags: neun Uhr) bis 20 Uhr muss gefegt werden.

MIETER

Laut Vorschrift muss es in der Wohnung tagsüber mindestens 20 Grad warm sein, nachts mindestens 18 Grad, sagt der Deutsche Mieterbund.

SCHNEEFEGEN

Ab sieben Uhr (sonntags: neun Uhr) bis 20 Uhr muss gefegt werden. Der Vermieter kann diese Pflicht auf eine Firma oder die Mieter (Klausel im Mietvertrag!) abwälzen. Streusalz ist in Berlin verboten. Kommt ein Passant zu Schaden, weil nicht geräumt wurde, zahlt die Privathaftpflicht des Mieters oder die Haus- und Gebäudeversicherung des Vermieters.

VERKEHR

Kommt der Zug eine Stunde zu spät, können Bahnkunden 25 Prozent ihres Fahrpreises zurückverlangen (50 Prozent bei zwei Stunden). Bei umgestürzten Bäumen oder Schneeverwehungen kann sich die Bahn aber wahrscheinlich auf höhere Gewalt berufen und müsste dann nicht zahlen.

Fluggäste, die wegen des schlechten Wetters nicht starten können, müssen von der Airline verpflegt werden. Schadenersatz gibt es aber nur dann, wenn die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft.

Autofahrer, die keine Winter- oder Ganzjahresreifen haben, riskieren ein Bußgeld von 20 Euro. Behindern sie andere, wird das sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Auch Radfahrer sollten die Reifen wechseln. Empfehlenswert: Reifen mit grobem Schneeprofil und Straßen-Spikes. hej

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