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Wirtschaft: Weniger Geld

Wer als Arbeitsloser eine zugewiesene Arbeit „ohne wichtigen Grund“ ablehnt oder abbricht, riskiert Sanktionen. Vorgesehen sind dafür drei Stufen.

Wer als Arbeitsloser eine zugewiesene Arbeit „ohne wichtigen Grund“ ablehnt oder abbricht, riskiert Sanktionen. Vorgesehen sind dafür drei Stufen. Bei der ersten Ablehnung droht für drei Monate eine Kürzung der Unterstützung um

30 Prozent , beim zweiten Mal binnen eines Jahres um 60 Prozent , beim dritten Mal gibt es womöglich gar nichts mehr . Diese Sanktionsmöglichkeiten wurden zum Januar 2007 verschärft und gelten auch für Arbeitslose, die sich zum Ernteeinsatz gemeldet haben. Allerdings schicke man keinen aufs Feld, der dazu nicht befähigt sei, sagt Ministeriumssprecherin Barbara Braun. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit betont man das Prinzip der Freiwilligkeit . „Es macht keinen Sinn, Leute in die Erntearbeit zu schicken, wenn die nach zwei Tagen mit einem ärztlichen Attest oder gar nicht mehr kommen.“ Wer Erntearbeit von vornherein ablehnt, muss aber damit rechnen, eine Trainingsmaßnahme oder einen Ein-Euro-Job aufgebrummt zu bekommen. Zumutbar ist erwerbsfähigen Hilfebedürftigen laut Sozialgesetzbuch jede Arbeit . Ausgenommen sind Jobs, die sie körperlich überfordern, mit Familienpflichten kollidieren oder ihnen die künftige Ausübung ihrer bisherigen Arbeit erschweren würden. raw

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