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Wenn die Kündigung vom Vermieter eintrudelt, fängt der Ärger für den Mieter meist an.

© Franziska Gabbert/dpa-tmn

Tagesspiegel Plus

Wenn man die eigene Wohnung braucht: Was eine Eigenbedarfskündigung wasserdicht macht

Niemand setzt seine Mieter gerne vor die Tür. Doch wenn eigene Interessen im Vordergrund stehen, wird der Schritt nötig.

Von Sabine Hölper

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Das Enkelkind aus Norddeutschland hat einen Studienplatz in Berlin bekommen, es braucht eine Bleibe. Die Großeltern haben die perfekte Lösung: Der junge Mann soll in die eigene kleine Wohnung einziehen. Diese ist zwar noch vermietet. Aber für solche Fälle gibt es die Eigenbedarfskündigung: Der Eigentümer darf dem Mieter kündigen, der Enkel darf einziehen.

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