Wirtschaft: Werbung wird beschränkt
Personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift dürfen jetzt nicht mehr ohne Zustimmung der Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden. Eine entsprechende Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz ist am Samstag ausgelaufen, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.
Personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift dürfen jetzt nicht mehr ohne Zustimmung der Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden. Eine entsprechende Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz ist am Samstag ausgelaufen, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Wichtig für Verbraucher: Die Einwilligung für eine Nutzung oder Übermittlung der Daten muss in Verträgen jetzt deutlich hervorgehoben werden. dapd
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