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Wirtschaft: Wie der Fiskus forscht

ZUGRIFF Um Steuersündern auf die Schliche zu kommen, können Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozial und Wohnungsämter und Bafög-Stellen ab 1. April über einer Anfrage beim Bundesamt für Finanzen Kontenstammdaten einsehen.

ZUGRIFF

Um Steuersündern auf die Schliche zu kommen, können Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozial und Wohnungsämter und Bafög-Stellen ab 1. April über einer Anfrage beim Bundesamt für Finanzen Kontenstammdaten einsehen. Zusammen mit den seit 2004 von den Banken verschickten Listen mit Kapitalerträgen, die der Steuererklärung beigefügt werden müssen, kann der Fiskus auch die Höhe der angelegten Gelder ermitteln. Seit vergangenem Jahr ist jeder Arbeitnehmer zudem über die neue Identifikationsnummer (Etin= electronic taxpayer identification number) beim Finanzamt elektronisch registriert.

KONTEN

Jetzt noch rasch ein Konto oder Depot aufzulösen, hilft nichts. Die Banken müssen auch gelöschte Konten und Datenbestände drei Jahre lang speichern und dokumentieren.

BANKEN

Zwei Bankverbindungen zu unterhalten, aber dem Fiskus nur eine anzugeben, ist strafbar. Außerdem werden „vergessliche“ Bankkunden durch die neuen Abfragemöglichkeiten schnell entdeckt. Auch wer mehr Freistellungsaufträge erteilt als erlaubt, muss mit Nachfragen rechnen.

AUSLAND

Österreich, Luxemburg, Belgien, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco bleiben bei ihrer vergleichsweise niedrigen Quellensteuer – tauschen also ab Mitte dieses Jahres nicht wie 22 EU-Staaten Kontendaten aus. Wer selbst den bis 2007 geltenden Quellensteuersatz von 15 Prozent legal nicht zahlen will, kann auf eine Reihe steuerbegünstigter Produkte ausländischer Geldinstitute ausweichen: Anleihen, die vor dem 1. März 2001 emittiert wurden (der Schuldner darf sie aber später nicht aufgestockt haben), Indexzertifikate auf Aktien und Anleihen, Investmentfonds mit weniger als 40 Prozent verzinslichen Wertpapieren oder fondsgebundene Lebensversicherungen. mot

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