ALTERSVORSORGE: Wie man für das Alter zusätzlich sparen kann
RENTENINFORMATIONAllein auf seine gesetzliche Rente sollte sich niemand mehr verlassen. Nötig ist fürs Alter inzwischen mindestens ein weiteres finanzielles Standbein.
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Allein auf seine gesetzliche Rente sollte sich niemand mehr verlassen. Nötig ist fürs Alter inzwischen mindestens ein weiteres finanzielles Standbein.
Um den Bedarf an Zusatzvorsorge zu ermitteln, ist die sogenannte Renteninformation hilfreich. Die Rentenversicherung ermittelt hierin die jeweils zu erwartende Regelaltersrente. Allerdings ist die Hochrechnung ein wenig trügerisch. So ist das sinkende Rentenniveau (von derzeit 48 Prozent des Bruttoeinkommens auf unter 40 Prozent) zwar berücksichtigt. Allerdings wird unterstellt, dass die Einzahlungen bis zum Eintritt des Rentenalters weder sinken noch unterbrochen werden.
ZUSÄTZLICHE VORSORGE
Sinnvoll zur Rentenaufbesserung sind vor allem vier Möglichkeiten:
Betriebsrente. Sie hat viele Vorteile: Oft beteiligt sich der Arbeitgeber an den Einzahlungen. Die Kosten sind niedriger als bei privaten Abschlüssen. Und der Staat fördert die Einzahlungen über Steuerrabatte. Spart man aus eigenem Lohn (Entgeltumwandlung) für die Betriebsrente, fallen in der Ansparphase zudem keine Sozialabgaben an.
Riester-Rente. Aufgrund der hohen Zuschüsse ist die private Vorsorge finanziell attraktiv. Der Staat beteiligt sich schon ab einem Eigenbeitrag von fünf Euro im Monat. Für Kinder gibt es gesonderte Prämien. Die Sparrate ist jederzeit veränderbar. Um Hartz IV zu bekommen, müssen die Verträge nicht aufgelöst werden. Und man hat die Garantie, am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Förderung herauszubekommen. Allerdings werden Riester-Ersparnisse voll angerechnet, wenn man im Alter die staatliche Grundsicherung beantragt.
Kauf von Wohneigentum. Hohe Sparmotivation. Hohe Lebensqualität schon vor der Rente. Unabhängigkeit von Mieterhöhungen und Inflation.
Lebensversicherung abschließen. Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Relativ gute Verzinsung. Der Fiskus verlangt nur für die Hälfte der Erträge einen Abschlag. Und: Angehörige sind im Todesfall mitversichert. raw