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Wirtschaft: "Wir haben bei Eon gute Arbeit gemacht"

Ulf Böge (60) ist seit dem 1. Januar 2000 Präsident des Bundeskartellamts.

Ulf Böge (60) ist seit dem 1. Januar 2000 Präsident des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde hatte am Montag die geplante Übernahme von Ruhrgas durch den Energiekonzern Eon untersagt. Schon während des laufenden Verfahrens hatten Unternehmensvertreter jedoch mit Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) über die Erteilung einer Ministererlaubnis verhandelt, mit der das Fusionsverbot des Kartellamts aufgehoben würde. Müller wird nachgesagt, nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt wieder in die Energiewirtschaft zurückwechseln zu wollen.

Herr Böge, wann löst sich das Bundeskartellamt auf?

Davon weiß ich noch gar nichts.

Man braucht Sie doch nicht mehr, weil der Bundeswirtschaftsminister Wettbewerbsfragen jetzt selbst löst.

Den Zusammenhang sehe ich nicht. Man braucht das Kartellamt wie eh und je, trotz aller neuen Entwicklungen. Wir haben gut zu tun, vielleicht sogar zu viel.

Zum ersten Mal seit 1989 droht eine Ministererlaubnis gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts. Brüskiert Sie das?

Nein. Im Gegenteil. Es war eine weise Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Einführung der Fusionskontrolle zwei sehr klar voneinander getrennte Verfahren zu schaffen. Bei bedeutenden Fusionsfällen besteht immer die Befürchtung, die Politik könne sich einmischen. Wir sind ganz klar zuständig für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses. Bei der Ministererlaubnis geht es darum, ob ausnahmsweise gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit die Einschränkung des Wettbewerbs rechtfertigen. Aber das ist wirklich die Ausnahme: Bei den fast 30 000 Zusammenschlussvorhaben, die wir seit 1973 bearbeitet haben, hat es nur sechs Mal eine Ministererlaubnis gegeben.

Im Fall Eon/Ruhrgas gab es Gespräche über eine Ministererlaubnis allerdings schon während des laufenden Kartellverfahrens. Hat Sie das nicht gekränkt?

Uns hat das in unserer Entscheidungsfindung nicht beeinträchtigt.

Aber untergräbt so etwas nicht die Autorität Ihrer Behörde?

Nein. Wir haben gute Arbeit gemacht, und das ist das Wichtigste. Es ist den Unternehmen unbenommen, sich um eine Ministererlaubnis zu bemühen, wenn sie glauben, rechtlich gegen eine Entscheidung des Kartellamts nicht vorgehen zu können.

Minister Müller werden persönliche Motive unterstellt ...

An einer solchen Diskussion beteilige ich mich nicht. Es gibt für eine Ministererlaubnis klare Regeln. Das Verfahren ist transparent.

Welche Auflagen sollte der Bundeswirtschaftsminister Eon machen?

Das ist Sache des Ministeriums.

Hat es während des Kartellverfahrens von politischer Seite Versuche gegeben, Sie zugunsten von Eon zu beeinflussen?

Nein. Die Unternehmen haben natürlich versucht, uns zu überzeugen, aber aus der Politik ist nichts gekommen.

Viele Stromkunden müssen seit kurzem mehr bezahlen. Funktioniert der Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht?

Bei Großkunden eher, bei den privaten Haushalten weniger. Besonders die Durchleitung von Strom durch die Netze der Konkurrenz beschäftigt uns immer wieder. Nachdem ich im Haus eine neue Beschlussabteilung eingerichtet hatte, haben wir schon 22 Vorverfahren in Gang gesetzt. Mit der Konsequenz, dass einige Unternehmen ihre Preise um bis zu 20 Prozent senkten. Anfang vergangener Woche haben wir begonnen, offizielle Missbrauchsverfahren gegen etwa 12 Unternehmen wegen überhöhter Durchleitungsgebühren einzuleiten. Insgesamt kommen wir jetzt - zusammen mit den Landeskartellbehörden - auf über 200 Verfahren, Vorverfahren und offizielle Verfahren. Diese Zahl spricht nicht gerade für einen ausreichend funktionierenden Wettbewerb. Auf der anderen Seite hat es aber auch enorme Preissenkungen gegeben. Das deutet natürlich schon auf einen gewissen Wettbewerb hin.

Aber jetzt steigen die Preise wieder ...

Man muss die politisch veranlassten Erhöhungen wie etwa durch die Ökosteuer herausrechnen. Hinzu kommt, dass die Wechselbereitschaft der Privatkunden nicht sehr hoch ist und die Unternehmen ihre Überkapazitäten abgebaut haben. Wir schreiten nur ein, wenn Anbieter ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen.

Und tun sie das nicht?

Ja, zumindest wenn es um die Netznutzung geht. Deshalb haben wir jetzt auch die Missbrauchsverfahren eröffnet. Aber den Unternehmen ist ja noch viel mehr eingefallen, zum Beispiel Wechselgebühren, mit denen Privatkunden der Wechsel des Anbieters erschwert werden sollte. In der neuen Verbändevereinbarung ist das verbessert worden. Wir haben den Unternehmen klar gemacht, dass wir keinerlei missbräuchliches Verhalten dulden. Wenn sie es nicht schaffen, mit ihrer Selbstverpflichtung einen funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen, besteht die Gefahr, dass eine Regulierungsbehörde für den Strommarkt installiert wird.

Und im Gasbereich?

Dort sieht es noch schlechter aus. Nur wenige Anbieter verfügen über ein eigenes Leitungsnetz. Daher ist beim Gas die Frage der Durchleitung von ganz zentraler Bedeutung. So lange wir keine funktionierende Durchleitung haben, werden wir auch Fusionen kaum genehmigen können, denn die relevanten Märkte, die wir zugrunde legen, sind zwangsläufig regional begrenzt.

Würde eine Regulierungsbehörde für Strom und Gas die Wettbewerbsprobleme lösen?

Nein. Regulierungsbehörden haben ihre Grenzen. Auf dem Telekommunikationsmarkt hat die Telekom auf der letzten Meile zum Kunden immer noch einen Marktanteil von 95 bis 98 Prozent. Die Preise für Ortsgespräche sind nicht gesunken. Und auf einem völlig neuen Markt, dem schnellen Internetzugang, ist die Telekom schon wieder Monopolistin - und das obwohl wir seit vier Jahren eine Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt haben.

Wenn die Übernahme von Ruhrgas durch Eon nicht zustande kommen sollte, muss dann auch die Neuordnung des Tankstellengeschäfts neu aufgerollt werden? Immerhin wollten Eon und BP ihre Anteile an Ruhrgas und Veba Oel/Aral tauschen.

Nein, das sind völlig getrennte Fusionsvorhaben. Dass es sich dabei im Fall von BP und Eon um ein Gegengeschäft handelt, ist für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung irrelevant. Ob BP nun weiterhin Veba/Aral übernehmen möchte, ist Sache der Firmen.

Was passiert mit dem Zusammenschluss von Shell und Dea, wenn die Übernahme von Aral durch BP scheitert?

Es gibt eine Nachbesserungsklausel. Wenn die Fusion von Veba Oel/Aral und BP scheitern sollte, brauchen Shell und RWE-Dea nicht so viele Marktanteile abzugeben wie ursprünglich vorgesehen.

Warum dürfen wir mit der Lufthansa nicht mehr billig zwischen Frankfurt und Berlin hin- und herfliegen?

Das stimmt so nicht. Wir möchten doch gerade, dass die Kunden nicht nur heute, sondern auch noch übermorgen billig fliegen können. Ein Wettbewerber - die Germania -, die günstige Preise anbietet, soll nicht mit unfairen Methoden aus dem Markt geworfen werden. Wir befürchten, dass die Lufthansa ihre Preise um 60 Prozent reduziert hat, um Germania zu verdrängen. Das heißt: Hier nutzt ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Finanzkraft aus, um einen Newcomer nicht auf den Markt zu lassen.

In keiner Branche ist der Wettbewerb so hart wie im Einzelhandel. Dennoch hat das Kartellamt einigen Lebensmittelhändlern seinerzeit den Verkauf unter Einstandspreis untersagt. Aldi, Plus und andere Discounter haben zum Jahresanfang ihre Preise erneut gesenkt. Schreiten Sie wieder ein?

Wir haben überhaupt nichts gegen Preissenkungen, auch nicht von marktbeherrschenden Unternehmen. Preisreduzierungen dürfen nur nicht dazu dienen, Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu drängen. Und zwar mit nicht wettbewerbsfähigen Preisen, die unter den Kosten der Unternehmen liegen.

Gehen Sie jetzt gegen Aldi vor?

Nein, es liegen uns keine Beschwerden vor.

Drei Aufsichtsbehörden sollen zusammengelegt werden. Die Bundesaufsichtsämter für das Versicherungs- und das Kreditwesen sowie den Wertpapierhandel werden zu einer Super-Finanzaufsicht zusammengeführt. Sollte man dort nicht auch gleich das Bundeskartellamt eingliedern?

Dann gäbe es ja das unabhängige Bundeskartellamt sicher nicht mehr. Aber zum Glück will das niemand.

Herr Böge[wann löst sich das B], eskart

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