zum Hauptinhalt
Gut vorbereitet. An anderen Berliner Unis kann man schon seit Jahren nur zwei Mal wiederholen.
© Thilo Rückeis

Prüfungs-Wiederholungen: Angst vor dem Rauswurf aus der Uni

An der Freien Universität Berlin könnte die Zahl der Prüfungs-Wiederholungen nach einer neuen Rahmenordnung auf zwei reduziert werden. FU-Studierende protestieren deshalb gegen „mehr Leistungsdruck“.

Wie oft darf eine Prüfung im Studium wiederholt werden? Zweimal? Dreimal? Oder so oft, bis sie bestanden ist? Studierende der FU befürchten, die Uni werde die Zahl der möglichen Wiederholungen der studienbegleitenden Prüfungen bald flächendeckend auf zwei oder höchstens drei begrenzen. Studierende, die dann nicht bestanden haben, müssten ihr Studium aufgeben. Um das zu verhindern, hat der Asta eine Vollversammlung für den morgigen Mittwoch anberaumt (um 14 Uhr im Hörsaal 1a der Silberlaube).

An der Humboldt-Uni und der TU Berlin sind schon seit Jahren nur zwei Wiederholungen erlaubt. „Nur wenige“ Studierende hätten deshalb ihr Studium beenden müssen, sagt Horst Henrici, Leiter der Studienabteilung. Weil sich die neuen Studiengänge ständig veränderten, sei es auch schwierig, häufigere Wiederholungen zuzulassen: „Die Studierenden finden dann manche Module gar nicht mehr vor“, sagt Henrici.

Die Fachbereiche der FU verfuhren bislang jedoch unterschiedlich. Nun verlangt die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes von den Hochschulen aber eine Rahmenprüfungsordnung, die grundsätzliche Regeln für die gesamte Hochschule aufstellt. Dabei gibt es Spielräume: „Mindestens zweimal“ dürfen nicht bestandene Prüfungen laut Gesetz wiederholt werden. Damit liegt es bei den Hochschulen, wie streng sie verfahren. In der Physik gebe es bei Klausuren Durchfallquoten von 60 oder 80 Prozent, sagt Michael Beron, Asta-Referent. Eine Begrenzung von Wiederholungen hält er nur für akzeptabel, wenn sie bei fünf- bis zehnmal läge.

Der Akademische Senat (AS) der FU will am 20. Juni seinen Beschluss fassen. Es ist damit zu rechnen, dass studentische Kritiker versuchen werden, den Verlauf der Sitzung zu beeinflussen. Der Entwurf der Prüfungsordnung des Präsidiums sieht vor, dass nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholt werden dürfen. In einer Fußnote steht, „auch drei Wiederholungsversuche“ wären denkbar.

Die Studierendenvertreter stören sich auch an den geplanten „Beratungen“: Im Mittelpunkt stünden nicht „Beratungen“, sondern Auflagen, sagt Beron. Im Studium gebe es „immer mehr Leistungs- und Konformitätsdruck“. Geplant sind verpflichtende Beratungen für Studierende, die nach der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der zu erbringenden Leistungspunkte erreicht haben. Dabei werden Auflagen erteilt. Werden diese ohne gute Gründe nicht eingehalten, droht die Exmatrikulation.

Schon vor zwei Wochen waren etwa 50 Studierende in den AS gekommen. Sie kritisierten, sie würden übergangen und forderten einen „Runden Tisch“. FU-Präsident Peter-André Alt erklärte, für Härtefälle seien in der Prüfungsordnung Ausnahmeregelungen vorgesehen. Er sei bereit, auf der Vollversammlung zu diskutieren. Allerdings ist der FU-Präsident dazu nicht eingeladen.

Zur Startseite