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Wissen: Das Bafög braucht Zeit

Studierende sollten ihre Anträge rechtzeitig stellen/Jobben ist erlaubt

Wer einen Bafög-Antrag stellt, muss mit bis zu zwei Monaten Bearbeitungszeit rechnen, sagt Manfred Krebs, Leiter des Bafög-Amts im Studentenwerk Dresden. Generell gelte: Wird der Antrag vor Studienbeginn gestellt, gebe es die Förderung ab dem ersten Monat der Ausbildung. Wer aber zu spät kommt und seinen Antrag erst im Laufe des Semesters abgibt, hat das Nachsehen. Dann bekommt er die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag im Amt eingeht.

Die Formulare für die Förderung, die jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gezahlt wird, gibt es entweder direkt im Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Internetseite www.das-neue-bafoeg.de. Den Antrag geben Studenten am besten persönlich im Amt für Ausbildungsförderung ab. „Dann kann der Sachbearbeiter den Antrag gleich durchgehen und genau aufschreiben, was noch fehlt“, sagt Krebs. Grundsätzlich gehören zum Antrag unter anderem die Immatrikulationsbescheinigung, ein Nachweis der Mietkosten und ein Kontoauszug vom Zeitpunkt der Antragstellung.

Zurzeit erhält rund jeder vierte Student Bafög. Von diesen bekommen 43 Prozent den Höchstsatz, der derzeit 648 Euro im Monat beträgt. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, komme auf das Einkommen der Eltern an und darauf, welche Freibeträge sie haben, oder ob sie weitere Kinder haben, die sich in einer Ausbildung befinden.“    Deshalb müssen die Eltern ein Formblatt zu ihren Familien- und Einkommensverhältnissen ausfüllen. Maßgeblich ist dabei das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. Für den Fall, dass das in der Zwischenzeit niedriger geworden ist, kann man aber auch einen Antrag auf Aktualisierung stellen. Unter bestimmten Bedingungen werden Studentinnen und Studenten aber auch unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass man vor Beginn der Ausbildung, aber nach Vollendung des 18. Lebensjahres bereits fünf Jahre erwerbstätig war. Oder man hat beispielsweise eine dreijährige Ausbildung hinter sich und war darüber hinaus drei Jahre erwerbstätig.    Wer selber genug Geld verdient oder eigenes Vermögen von mehr als 5200 Euro hat, wird nicht gefördert. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich Bafög-Empfänger nichts dazuverdienen können.

„Auszubildende dürfen kontinuierlich einem 400-Euro-Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden“, sagt Tiziana Zugaro, Sprecherin des Bundesbildungsministeriums in Berlin.

Darüber hinaus können Auszubildende, die Kinder unter zehn Jahren haben, einen Extra-Zuschuss bekommen. Der Zuschlag für Kinderbetreuung wird pauschal und als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt. Das bedeutet, dass davon später nichts zurückgezahlt werden muss. Für das erste Kind gibt es 113 Euro monatlich, 85 Euro für jedes weitere. dpa

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