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Vor dem Hauptgebäude der Universität Leipzig gehen Passanten, die nur verschwommen zu sehen sind.

© picture alliance / ZB; Hendrik Schmidt/dpa

Wahlverfahren an der Uni Leipzig: Der Rektorin geschah Unrecht

Ein Rechtsgutachter hat das Wahlverfahren an der Uni Leipzig durchleuchtet: Demnach wurde Beate Schücking, die amtierende Rektorin, rechtswidrig benachteiligt.

Die Vorbereitung der Rektorenwahl an der Universität Leipzig war nach einem Gutachten des Potsdamer Verwaltungsrechtlers Klaus Herrmann nicht rechtmäßig. Bei den Anhörungen der Bewerber um das Rektorenamt im Juli 2015 sei Amtsinhaberin Beate Schücking durch eine „Verletzung des Gleichbehandlungsgebots“ benachteiligt worden, heißt es in dem Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt. Der Hochschulrat hatte Schückings Bewerbung wie berichtet nach der Anhörung als „nicht überzeugend“ abgelehnt und nur zwei externe Bewerber auf die Kandidatenliste genommen. Beide sind im Dezember und Anfang Januar wegen Querelen zwischen Hochschulrat, Erweitertem Akademischen Senat (EAS) und Unileitung abgesprungen, der Posten soll neu ausgeschrieben werden.

Andere Fragen an "favorisierte Bewerber"

Das Rechtsgutachten wurde vom EAS in Auftrag gegeben. Unter anderem hat Herrmann den Protokollen des Hochschulrats entnommen, dass den „favorisierten Bewerbern“ bewusst andere Fragen stellt worden seien als Schücking. So habe nur sie sich zur Marke „Universität Leipzig“ und zum Umgang mit frei werdenden Professuren äußern müssen. Im Gegensatz zu Schücking hätten die Externen auch keine Stärken-Schwächen-Analyse der Uni präsentiert, was vom Hochschulrat aber nicht moniert worden sei. Gefehlt hat laut dem Gutachter ein „strukturierter Frage-/Bewertungsbogen“, der unter den angehörten Kandidaten Chancengleichheit gewährleistet hätte.

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