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Eine Frau sitzt vor einem Laptop auf dem eine Videokonferenz läuft.

© imago images/Westend61

Konferenzsysteme an Hochschulen: Die Freie Universität hält an Webex fest

Berlins Datenschutzbeauftragte befand, der Konferenzdienst der FU sei wegen Datenweitergabe nicht rechtssicher. Die Uni hat sich ein eigenes Urteil gebildet.

Berlin zeigt dem Videokonferenzdienst Cisco Webex Meetings die rote Ampel, über die Konsequenzen wird allerdings gestritten. Das Ampelsystem wurde in der Coronakrise von der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin entwickelt, da die Onlinekommunikation wegen der Arbeit im  Homeoffice enorm an Bedeutung gewonnen hat.

Es bewertet Anbieter von Konferenzsystemen. Webex gehört zu den Diensten, bei denen das Signal auf Rot steht, was bedeutet, dass Mängel vorliegen, „die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen“.

An der Freien Universität Berlin wird Webex dennoch genutzt – für Online-Vorlesungen, Gremiensitzungen, Lerngruppen und vieles mehr. Dabei fordert der Asta längst den Übergang zu einer datenschutzkonformen Lösung. Verwiesen wird etwa auf die Humboldt-Universität sowie einige FU-Fachbereiche, bei denen die Open-Source-Anwendung BigBlueButton genutzt wird.

Im Januar 2021 hatte die Studierendenvertretung die Datenschutzbeauftragte ersucht, den Webex-Einsatz an der FU zu prüfen.

Behörde: Cisco übermittelt rechtswidrig personenbezogene Daten in die USA

Das im November auch an die Hochschulleitung übermittelte Ergebnis, das jetzt vom FU-Asta öffentlich gemacht wurde, ist eindeutig: Die eingesetzte Cloud-Lösung lässt sich „nicht datenschutzkonform nutzen“. Gegenüber dem Tagesspiegel erläuterte ein Behördensprecher, Cisco übermittle rechtswidrig personenbezogene Daten in die USA – wo laut EuGH kein angemessenes Schutzniveau besteht.

[Videokonferenz statt wissenschaftlicher Tagung in Präsenz: "Routinen der Kommunikation funktionieren nicht mehr"]

Zudem basiere die Kooperation zwischen FU und Cisco auf einem nicht gesetzeskonformen "Auftragsverarbeitungsvertrag", da dieser eine unrechtmäßige Weiterverwendung der Daten nicht ausschließt.

Studierende sitzen auf dem FU-Campus auf einer Mauer, im Hintergrund eine Skulptur aus dem Schriftzug Yes we Campus.
Mehr Präsenz an der Uni: Dieses Versprechen kann auch die FU wegen der anhaltenden Pandemie kaum noch einhalten.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Die FU ist nun aufgefordert, einen Zeitplan mit Maßnahmen vorzulegen, die „die Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen entscheidend verringern“. Davon hänge ab, ob und wie lange der Webex-Einsatz geduldet werden könne. Die Behörde habe Änderungsvorschläge unterbreitet und Gespräche angeboten, verfüge aber auch über die Möglichkeit, der FU die weitere Anwendung des Tools zu untersagen.

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Derweil heißt es aus der Hochschule, gegenwärtig könne „nicht von einem nicht rechtskonformen Einsatz gesprochen werden“, da ein abschließendes Ergebnis der datenschutzrechtlichen Prüfung nicht vorliege. Eine sorgfältige Prüfung des FU-Datenschutzbeauftragten habe „einen weiterhin vertretbaren Einsatz“ ergeben. Eine Marktprüfung habe zudem gezeigt, „dass es keine ausschließlich europäisch agierenden alternativen Anbieter“ für die benötigte Größenordnung gibt. Außerdem gebe es beim Webex-Einsatz „fortlaufend Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten“.

Asta-Sprecher Janik Besendorf hält es für „unwahrscheinlich“, dass sich Webex DSGVO-konform einsetzen lässt. Dass die FU ihre Datenschutzprobleme nicht entschlossen angeht, erklärt er mit einer „Überlastung der IT-Abteilung aufgrund von Einsparungen“ und einem „Mindset, das kommerzielle Anbieter bevorzugt und dem Datenschutz wenig Priorität einräumt“.

Die Studierendenvertreter haben nun Akteneinsicht beantragt. Auch die Einleitung rechtlicher Schritte einschließlich Schadensersatzforderungen wird erwogen.

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