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Erhalt „allgemein und strukturell versäumt“: EuGH verurteilt Deutschland zu besserem Schutz artenreicher Wiesen
Zwischen 2006 und 2020 sind hierzulande zahlreiche geschützte Mähwiesen verloren gegangen. Damit verstößt Deutschland gegen EU-Recht, befindet der EuGH. Nun muss die Bundesrepublik nachsteuern.
Stand:
Deutschland hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genug unternommen, um artenreiche Wiesen zu schützen. Die Bundesrepublik hätte besser auf den Erhalt ihrer mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen achten müssen, befand der EuGH.
Die Richter in Luxemburg gaben damit der Europäischen Kommission teilweise recht. Die Behörde hatte ein Verfahren eröffnet, weil sie Verstöße gegen die sogenannte Habitat-Richtlinie, also EU-Recht, sah.
Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern. Kommt die Bundesrepublik dem nicht nach, kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden.
Es geht um sogenannte magere Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen, die als Natura-2000-Gebiete geschützt sind. (Az. C-47/23)
Sie sind artenreich und werden wenig gedüngt. Natura 2000 ist ein EU-weites Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll. Deutschland habe den Erhalt geschützter Wiesen jedoch „allgemein und strukturell versäumt“, urteilte der EuGH. Bei beiden Wiesentypen seien Flächen geschrumpft.
Die EU-Kommission stellte fest, dass zwischen 2006 und 2020 in Deutschland viele geschützte Mähwiesen verloren gegangen seien. Sie klagte vor dem EuGH, weil die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen verstoßen habe.
Die Klage hatte nun größtenteils Erfolg. Der EuGH bestätigte, dass diese Mähwiesen in Deutschland signifikant zurückgegangen seien.
Als Gründe für die als signifikant eingestuften Verluste der Wiesen machten die Richter aus, dass die Gebiete nicht genug überwacht worden seien. Verbindlichen Schutz gegen Überdüngung und zu frühes Mähen habe es nicht gegeben.
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Der Naturschutzbund (Nabu) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßten das Urteil. Deutschland müsse nun schleunigst handeln, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar.“
Der Nabu forderte einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan „mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete“. Der Nabu hatte schon 2014 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil Deutschland seinen Verpflichtungen zum Schutz von Wiesen nicht nachkomme.
In einem weiteren Punkt wurde die Klage abgewiesen. Die Kommission hatte Deutschland auch vorgeworfen, keine aktualisierten Daten zu diesen Gebieten übermittelt zu haben. Dazu seien die Mitgliedsstaaten allerdings nicht verpflichtet, erklärte der EuGH. (AFP, dpa)
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