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Andrang. Es wird damit gerechnet, dass auch in den kommenden Jahren viele studieren wollen. Die Länder wollten darum vom Bund regelmäßig mehr Geld im neuen Hochschulpakt bekommen.

© imago/Future Image

Update

Geld für die Wissenschaft: Bund und Länder einigen sich auf drei neue große Pakte

Der Bund kommt den Ländern in der Wissenschaft finanziell entgegen. Berlin profitiert besonders.

Bund und Länder haben sich auf die Fortführung der drei großen Wissenschaftspakte geeinigt. "Das ist ein dreifach guter Tag: für die Wissenschaft, für alle Menschen und für das Land insgesamt", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nach dem Ministertreffen am Freitag in Berlin. Von einem "sehr sehr guten Ergebnis" sprach Eva Quante-Brandt, Wissenschaftssenatorin in Bremen und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskommission (GWK), in der die Entscheidung am Donnerstagabend gefallen war.

Für den Hochschulpakt, mit dem seit 2007 hunderttausende neuer Studienplätze aufgebaut wurden und der fortan "Zukunftsvertrag" heißen soll, bleibt der Bund zwar zwischen 2021 und 2023 bei den von den Ländern als mager empfundenen 1,88 Milliarden Euro jährlich. Doch von 2024 bis 2027 zahlt er etwas mehr, nämlich 2,05 Milliarden Euro. Die Länder schießen wie schon beim jetzigen Hochschulpakt eine gleich große Summe zu. Ab 2027 soll es über das Finanzierungsniveau des nun auf Dauer gestellten Programms Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geben.

Die Mittel aus dem neuen Pakt sollen nicht mehr wie bisher nur für jeden Studienanfänger gezahlt werden. Stattdessen sollen nur noch 20 Prozent Studienanfänger fließen, 20 Prozent pro Absolvent/-in und 60 Prozent für Studierende in der Regelstudienzeit (plus zwei Semester) fließen. Die Stadtstaaten, die in der Vergangenheit besonders viele Studierende aufgenommen haben, und die ostdeutschen Ländern, die ihre Kapazitäten gehalten haben, bekommen außerdem sieben Jahre lang eine Pauschale von insgesamt 280 Millionen Euro, davon entfällt der größte Teil, nämlich 194 Millionen Euro, auf Berlin. Bremen bekommt in sieben Jahren 12,75 Millionen Euro. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte: "Wir konnten die besondere Rolle Berlins in der akademischen Ausbildung junger Menschen verdeutlichen." Auch sonst könne sich das Ergebnis sehen lassen.

Der Bund wollte keine jährliche Erhöhung der Hochschulmittel

Eine ständige "Dynamisierung" des neuen Pakts, bei der die Hochschulen jährlich drei Prozent mehr bekommen hätten, wie es für die außeruniversitären Einrichtungen seit Jahren üblich ist, hatte der Bund kategorisch abgelehnt. Dass die Mittel nicht von Beginn an steigen, bedauerte Peter-André Alt, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), zwar in einer Stellungnahme. Allerdings hätten Bund und Länder "durch die nunmehr verbindlich festgelegte Erhöhung für das Jahr 2024 grundsätzlich anerkannt, dass Kostensteigerungen insbesondere durch Inflation und Tariferhöhung berücksichtigt werden müssen." Die HRK gehe daher "von regelmäßigen adäquaten Anpassungen des Zukunftsvertrages an die Kostenentwicklung aus". Der Präsident des Hochschulverbands, Bernhard Kempen, äußerte sich kritisch: Die Hochschulen würden nur mit dem "Allernotwendigsten" versorgt.

Mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler?

In welchem Umfang die Hochschulen mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schaffen werden, legt jedes Land in einer Vereinbarung mit dem Bund fest. Weil der Hochschulpakt - jetzt Zukunftsvertrag genannt - auf Dauer gestellt wird, die Hochschulen also Planungssicherheit bekommen, hatten sich die Gewerkschaften im Vorfeld darum bemüht, bei den Bund-Länder-Verhandlungen massenhaft feste Stellen zu erreichen. In welchem Umfang diese nun kommen, bleibt jetzt weiter offen, kritisierte Andreas Keller, der stellvertretende GEW-Vorsitzende gegenüber dem Tagesspiegel: "Unverbindlichkeit hat in der Vergangenheit zu nichts geführt." Angesprochen auf die Tatsache, dass ohnehin nur etwa zehn Prozent der Hochschulmittel über den Bund-Länder-Pakt fließen, der Hebel des Pakts also nicht besonders groß sei, sagte Keller, die Länder würden sich aber freiwillig nicht bewegen. Der Bund hätte die "einmalige Chance" gehabt, seine Mittel ausschließlich an den Aufbau von Dauerstellen zu koppeln. Keller hofft jetzt darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz, die den Pakt am 6. Juni final beschließen will, noch entsprechende Änderungen vornimmt. Die Bremer Senatorin Quante-Brandt betonte auf Nachfragen, die Länder würden sich selbst gegenüber dem Bund zu Maßnahmen auf dem Feld der Befristung verpflichten und diese auch dokumentieren. Sie müssten aber zur Stellenstruktur eines jeden Landes und einer Hochschule passen.

Die Länder zahlen mehr für Lehre

Für den Qualitätspakt Lehre, der fortan "Innovationen in der Lehre" heißen soll, wird der Bund fortan weniger ausgeben: Statt wie bisher jährlich 200 Millionen Euro zwischen 2021 und 2023 nur noch jährlich 150 Millionen Euro. Allerdings werden die Länder, die bisher noch gar nicht am Qualitätspakt finanziell beteiligt waren, zwischen 2024 und 2027 insgesamt 40 Millionen Euro beisteuern. Bei welchem Gremium die Geschäftsstelle, die aus dem Pakt eine Art "Deutsche Lehrgemeinschaft" in Analogie zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) machen soll, angesiedelt wird, wird erst noch beraten.

Finanzminister Olaf Scholz kam den Ländern bei den Außeruniversitären entgegen

Der Pakt für Forschung und Innovation soll nach seinem Auslaufen im kommenden Jahr diesmal gleich für zehn Jahre bis 2030 gelten: Die Forschungsinstitute und die DFG können also sicher mit jährlich um drei Prozent wachsenden Zuschüssen rechnen. Bund und Länder kehren wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart zu den alten Verteilungsschlüsseln für die jeweiligen Forschungsgemeinschaften zurück. In den Jahren von 2016 und 2020 hatte der Bund die dreiprozentige Erhöhung alleine getragen. Berlin hatte so fast 31 Millionen Euro gespart. Jetzt verlangte der Bund von den Ländern, auf dem inzwischen erreichten Finanzierungsniveau ihren Anteil an den jährlichen Erhöhungen zu übernehmen - also gleichsam die in vier Jahren eingesparten Mittel nachträglich zu zahlen.

Im Jahr 2030 teilen sich Bund und Länder die Kosten wieder nach den alten Schlüsseln

Der schwere Streit darüber wurde jetzt so beigelegt, dass Bund und Länder zwar nach 2020 gemeinsam entsprechend der Verteilungsschlüssel die dreiprozentige Erhöhung finanzieren. Dabei müssen die Länder aber nicht sofort die zwischen 2016 und 2020 gesparten Mittel mitbringen. Vielmehr werden die Länder ab 2024 bis 2030 sukzessive zu den alten Verteilungsschlüsseln (70 Prozent Bund, 30 Prozent Länder) zurückkehren. Dann würden zwischen Bund und Ländern wieder die alten Verteilungsschlüssel für die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die DFG gelten. Im Jahr 2020 zahlt der Bund nach Angaben der Berliner Wissenschaftsverwaltung 6,78 Milliarden Euro und die Länder 2,45 Milliarden Euro. Auf Berlin entfallen 189 Millionen Euro.

Dem Vernehmen nach war der Kompromiss möglich geworden, nachdem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den Ländern entgegen gekommen war. Berlin gehört wegen seiner zahlreichen außeruniversitären Einrichtungen zu den Ländern, die davon besonders profitieren werden. Die Präsidenten der DFG und der Leibniz-Gemeinschaft äußerten sich am Freitag lobend zu dem Beschluss.

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