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Föderalismusreform: Lernen ohne „goldenen Zügel“

Bei der Schule bleibt der Bund auch nach der zweiten Föderalismusreform draußen – die Union will es so.

Über Schulen und Hochschulen wurde im Vorfeld der ersten Föderalismusreform vor drei Jahren am meisten gestritten. Es ging darum, ob der Bund auch weiter in bauliche Maßnahmen und Programme an Schulen investieren kann und ob der Hochschulbau weiter eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bleibt. Bildungsexperten hielten das für unbedingt nötig. Sie befürchteten, dass es Schulen und Hochschulen schwächen werde, wenn ausschließlich die Länder für die Finanzierung verantwortlich sind. Diese Stimmen wurden nicht gehört. Bildungsexperten hofften seitdem, dieser Schritt könne bei der zweiten Föderalismusreform, über die am heutigen Freitag abgestimmt werden soll, korrigiert werden. Dazu dürfte es aber nicht kommen.

Denn an der Bildung soll die Zustimmung der SPD zur Föderalismusreform II nicht scheitern. Obwohl der Fraktionsvorsitzende Peter Struck viel Verständnis für die Bildungspolitiker in der SPD hat, wird es beim Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulwesen bleiben. Denn bei der CDU/CSU bewegt sich nichts, teilt die SPD-Bildungspolitikerin Ulla Burchardt auf Anfrage mit.

Die CDU möchte weiterhin, dass der Bund nur dort Hilfen für die Länder geben darf, wo er auch eine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Nur für den Fall von Naturkatastrophen oder einer schweren Wirtschaftskrise darf der Bund künftig Finanzhilfen an die Länder auch auf Feldern geben, wo er keine Gesetzgebungskompetenz hat. Das ist der mögliche Kompromiss, dem beide Parteien zustimmen dürften.

Die SPD und die Grünen wollen dagegen Bundeshilfen für die Schulen nicht nur im Katastrophenfall ermöglichen, sondern auch dann, wenn es dem wirtschaftlichen Gleichgewicht in den Ländern zugute kommt. Bildung als Wirtschaftshilfe zu nutzen – das ist der Hintergrund. Der Bund könne den Ländern Finanzhilfen zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums leisten. Auf jeden Fall sollte es sich um bedeutende Investitionen handeln und nicht um Peanuts.

Damit scheiterte die SPD am Widerstand der Union. Seit der Föderalismusreform I fällt die Schule in die alleinige Kompetenz der Länder. Aber Schulpolitik kostet Milliarden, und den Ländern fehlt das Geld. Jüngstes Beispiel war die überhastet eingeführte Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur, die mit Nachmittagsunterricht rausgeholt werden musste. Die Gymnasien waren in den meisten Fällen baulich nicht für Schulverpflegung vorbereitet. Die Verluste der CSU bei den Landtagswahlen in Bayern lassen sich mit auf diese verfehlte Schulorganisation zurückführen.

Als die Wirtschafts- und Finanzkrise hereinbrach, zeigte sich, dass das Kooperationsverbot für den Bund ein Hindernis beim Konjunkturprogramm II darstellt. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einigten sich deswegen auf einen Antrag, den Artikel 104b Grundgesetz, in dem die Finanzhilfen an die Länder von einer Gesetzeszuständigkeit des Bundes abhängig gemacht werden, zu ändern. Eine neue Formulierung soll mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen: Der Bund kann „im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.“

Die SPD glaubte, noch weiter gehen zu können, um Fehlentscheidungen der Föderalismusreform I in der Bildung rückgängig zu machen. Damit dürfte sie auf dem Holzweg sein. Dennoch begrüßten die SPD-Bildungspolitiker Swen Schulz und Ernst Dieter Rossmann die Erweiterung der Bundesfinanzhilfen schon allein deswegen, „um für die vorgesehenen enormen Bildungsinvestitionen im Konjunkturpaket II Rechtssicherheit zu schaffen“. Aber für Sozialdemokraten bleibt die Finanzhilfe in Notlagen weit „hinter dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion zurück“. Ein neues Ganztagsschulprogramm des Bundes ist unter diesen Bedingungen weiter ausgeschlossen.

Was das bedeutet, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Seit der Grundgesetzänderung von 1969 hatte der Bund das Recht, gemeinsam mit den Ländern an der Bildungsplanung mitzuwirken. Nur auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage konnte die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) ein vier Milliarden Euro teures Programm zum Ausbau von Ganztagsschulen starten. Dieses Programm wurde von der CDU/CSU aus ideologischen Gründen bekämpft. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch sprach von dem goldenen Zügel, den man abschneiden müsse. Gemeint war die Verführung durch die Finanzhilfen des Bundes, mit denen den Ländern Programme aufgedrückt werden, die sie eigentlich nicht wollten. Koch wollte das in der Schulpolitik künftig verhindern, und CDU/CSU folgten ihm. In der Föderalismusreform I wurde deswegen dem Bund jede gesetzliche Zuständigkeit für die Schulpolitik entzogen.

In der Wirtschaftskrise wollen Bund und Länder für neue Beschäftigung sorgen. Viele Schulgebäude in Deutschland befinden sich in einem maroden Zustand. Bevor die Bauarbeiter ausschwärmten, erinnerten sich die Politiker daran, dass seit der Föderalismusreform I gesetzliche Hindernisse im Wege standen. Daher wurde für die Schulen eine Lösung gefunden, die unter der strikten Auflage des Umweltschutzes stand. Für den Umweltschutz sind der Bund und die Länder zuständig. Im Konjunkturpakt II stehen daher Bundeshilfen an die Länder unter der Auflage, dass es sich in Schulen um eine energetische Sanierung von Gebäuden handelt. Aus dieser Notlösung im Konjunkturpakt II will man jetzt Konsequenzen ziehen: Es geht um eine bessere verfassungsrechtliche Absicherung für Finanzhilfen bei Schäden, die über den Umweltbereich hinaus beseitigt werden müssten. Um mehr geht es nicht. Eine neue gemeinsame Verantwortung für die Schulpolitik war nicht drin.

Uwe Schlicht

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