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Die LMU München.

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LMU stellt ein Verfahren ein: Plagiat mit gutem Gewissen

Die LMU München stellt ein Plagiatsverfahren ein – trotz Fundstellen auf 72 von 174 Seiten der betroffenen Habilitationsschrift.

Das ist die frohe Botschaft für den Direktor und Chefarzt des Münchener Max-Planck-Instituts für Psychiatrie, Martin E. Keck: Eine Untersuchungskommission der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hat ein Verfahren wegen Plagiatsvorwürfen gegen Kecks Habilitationsschrift für die Hochschullehrerprüfung „eingestellt“. Der Autor war in Verdacht geraten, seitenlang aus einer wenig älteren Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Doch sieht der LMU-Ausschuss „ein wissenschaftliches Fehlverhalten nicht für erwiesen an“, da Keck „kein bewusstes oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden konnte“.

Das ist eine Ermessensentscheidung nach Kriterien, die so oder ähnlich in den Richtlinien für die wissenschaftliche Praxis an allen Hochschulen vorgegeben sind. Im Falle Keck betont die Max-Planck-Gesellschaft: „Wir freuen uns, dass es nun endlich Klarheit in der Sache“ gebe.

Ein Jurist kritisiert die LMU für ihr Vorgehen

Das Untersuchungsergebnis der LMU steht vordergründig im Kontrast zu „Plagiatsfundstellen“, die die Internetplattform Vroniplag Wiki bisher auf 72 von 174 Seiten der Prüfschrift aufführt, darunter 43 Seiten mit mehr als drei Viertel „Plagiatstext“ (hier die Dokumentation von Vroniplag Wiki). Beide Ansichten schließen einander nicht unbedingt aus. Das Wiki will Tatsachen dokumentieren, während die LMU-Kommission solche nach ihren eigenen Kriterien bewertet. Der Unterschied lässt sich mit einem Beispiel aus dem Strafrecht verdeutlichen: dass jemand einen anderen erschossen hat, mag schon klar sein – aber damit noch nicht, ob etwa aus Notwehr, Versehen oder niederen Motiven wie Raubmord.

Der Rechtsprofessor und Wiki-Mitarbeiter Gerhard Dannemann kritisiert die LMU für ihr Vorgehen: Sie nehme nach außen allein die „subjektive“ Seite der Plagiatssache in den Blick, mache Keck im Ergebnis keinen persönlichen Schuldvorwurf – ohne sich über die bewerteten „Plagiatsfundstellen“ näher zu äußern. Dass es für den wissenschaftlichen Diskurs aber in erster Linie auf die Unterscheidung von Original und Dubletten ankommt und weniger darauf, wie es zur verheimlichten Abschreiberei kam, hat Juraprofessor Volker Rieble schon in seiner Schrift „Das Wissenschaftsplagiat“ ausgeführt. Allein die Tatsache, ein Prüfungszeugnis durch unrichtige oder unvollständige Angaben „erwirkt“ zu haben, erlaube nach Gesetz dessen Aberkennung. Trotzdem zielen die üblichen Hochschulrichtlinien darauf ab, mutmaßliche Plagiatoren als vermeintliche „Sünder“ im Tempel der Wissenschaft abzuurteilen – oder bei unzureichendem Schuldnachweis laufen und die Leser damit im Unklaren zu lassen.

Übereinstimmungen mit einer Doktorarbeit

Keck selber erläutert die Übereinstimmungen der Habilitationsschrift mit der von ihm betreuten Doktorarbeit so: Die betreffenden „Texte“ seien „das Ergebnis gemeinsamer, von mir geleiteter Anstrengungen. Die identischen Textpassagen sind daher der allgemein akzeptierten und nicht anders zu bewerkstelligenden wissenschaftlichen Arbeitsweise meines Fachgebietes geschuldet.“ Die betroffene Doktorandin betont, dass ihre „Doktorarbeit ein kleiner Teil der Forschungsprojekte von Herrn Keck“ gewesen sei.

Das ist ein in der Medizin seit Jahren gängiges Argumentationsmuster, um sehr enge, aber undurchsichtige Zusammenarbeit zwischen Habilitanden und Doktoranden zu verteidigen. Leider hat sich der Medizinische Fakultätentag zu dieser Praxis bis heute nicht generell geäußert. Im konkreten Fall schreibt die Habilitationsordnung allerdings vor: „Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der eigene Anteil so dargelegt werden, dass er deutlich abgrenzbar und bewertbar ist.“

Die Verfahrenseinstellung an der LMU muss nicht das letzte Wort sein. Denn, so sagt ein Bonner Rechtsprofessor ganz allgemein: „Wurde gegenüber dem Betroffenen nur das Verfahren aufgrund einer unergiebigen Vorprüfung eingestellt, könnte es jederzeit wieder aufgenommen werden.“

Hermann Horstkotte

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