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Plagiatsstreit: HU-Professor erklärt seine Zitierpraxis

Hans-Peter Schwintowski will neue Regeln für Zitiertechniken in populärwissenschaftlichen Werken. HU-Präsident Markschies hatte Schwintowski nicht hinnehmbarer Verstöße gegen "Zitierkonventionen" bezichtigt.

In einer "Öffentlichen Erklärung" will Hans-Peter Schwintowski, Rechtsprofessor der Humboldt-Universität, zum Gegenangriff auf die Kritiker seines Lehrbuchs "Juristische Methodenlehre" übergehen. "Diejenigen, die meinen, die Inhaltsübernahme von Textteilen müsse jedenfalls immer und unbedingt mit Anführungszeichen und einer Fußnote begleitet werden, müssen umgekehrt die Frage beantworten, ob es dann überhaupt noch möglich ist, populärwissenschaftliche Werke zu verfassen und zu veröffentlichen", heißt es in der Erklärung, die Schwintowski "in Kürze" veröffentlichen will und die dem Tagesspiegel bereits vorliegt. Populärwissenschaftliche Werke müssten und könnten nicht denselben Anforderungen an die Zitiertechnik genügen wie wissenschaftliche.

Schwintowskis Erklärung richtet sich offenbar gegen den HU-Präsidenten Christoph Markschies. Der hatte den Juristen in einer Anfang Mai veröffentlichten Erklärung nicht hinnehmbarer Verstöße gegen "Zitierkonventionen" bezichtigt. Für Markschies "liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wenn wörtliche Zitate nicht ausgewiesen sind". Insbesondere für einführende Werke, die Studierende mit Wissenschaft vertraut machen sollen, müssten "die höchsten methodischen wie inhaltlichen Standards" gelten.

Angesichts der "Missverständnisse" um seine Zitierpraxis in der "Methodenlehre" zeigt sich Schwintowski allerdings auch selbstkritisch: "Richtigerweise", stellt er jetzt fest, hätte er die Leser wohl darauf hinweisen müssen, seine Quellenangaben teilweise auf das Literaturverzeichnis am Ende jedes Kapitels zu beschränken. Schwintowski will auch den von der HU-Leitung bislang geheim gehaltenen Beschluss der Kommission zur Überprüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens veröffentlichen, die den Professor vom Vorwurf des Plagiats freispricht.

Ebenso stelle ein Gutachten des Frankfurter Urheberrechtsexperten Ulrich Loewenheim klar, dass die Plagiatsvorwürfe unberechtigt seien, schreibt Schwintowski. Zudem wirft er dem Rezensenten, der seine Zitierpraxis in der Fachzeitschrift "Kritische Justiz" angegriffen hatte, vor, sich stellenweise vergaloppiert zu haben: Nicht er selber habe in der "Methodenlehre" von einer Doktorandin abgeschrieben, sondern sie sich in ihrer Dissertation an ihn angelehnt, so Schwintowski. Aufgrund der Erklärung Schwintowskis könne jetzt Schluss sein mit der seit Monaten anhaltenden Textkritik, heißt es in der Juristenfakultät.

Hermann Horstkotte

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