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Junglehrer. Daniel Melde (21, 3. Semester) in seiner Französischklasse am Otto-Nagel-Gymnasium in Berlin-Biesdorf. Vor zwei Jahren machte Melde dort Abitur.
© Paul Zinken

Lehramtsstudenten: Plötzlich vor der Klasse

Studenten übernehmen in vielen Bundesländern den Unterricht, wenn Lehrer ausfallen. Pädagogische Praxis haben sie vorher nicht.

Vor zwei Jahren paukte Daniel Melde noch Vokabeln in der Schule, plötzlich stand er selbst vor einer Klasse. Von April vergangenen Jahres bis zu den Winterferien hat der 21-Jährige Französisch am Otto-Nagel-Gymnasium in Berlin-Biesdorf unterrichtet. Sechs Stunden pro Woche übte er mit seinen Schülern französische Grammatik, las mit ihnen Literatur aus dem Nachbarland. Nebenbei studiert Melde an der Freien Universität Berlin im 3. Semester Französisch und Latein. Der Student hat ein knappes Schuljahr lang eine erkrankte Lehrerin vertreten und bleibt nun vorerst als Hausaufgabenhelfer an der Schule.

Studenten übernehmen in vielen Bundesländern den Unterricht, wenn Lehrer ausfallen. In Berlin dürfen Schulleiter seit drei Jahren selbst Vertretungslehrer für kranke Kollegen einstellen. Die sogenannte Personalkostenbudgetierung erlaubt es ihnen, drei Prozent der Personalausgaben für Ersatzlehrer zu nutzen.

Unterrichten dürfen neben ausgebildeten Pädagogen auch Pensionäre, Hochschulabsolventen – und Studenten. 2000 Verträge für Vertretungen wurden von August 2009 bis März 2010 in Berlin geschlossen. Aus einer Umfrage der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin geht hervor, dass die Hälfte der Vertretungslehrer keine pädagogische Ausbildung hat. In Neukölln liefen im ersten Schulhalbjahr 2010/11 104 Verträge über die Personalkostenbudgetierung, davon haben 52 Vertreter keine Ausbildung, in Steglitz-Zehlendorf sind es ebenso viele – von insgesamt 180 Vertretungen. Die Zahl der Studenten wird nur in Friedrichshain-Kreuzberg angegeben: Fünf von 50 Aushilfen sind noch an der Uni, insgesamt haben 24 keine vollständige pädagogische Ausbildung.

Auch Daniel Melde besuchte im Studium bisher noch keine Didaktikkurse. Für seinen Unterricht übernimmt er Konzepte, die er noch aus seiner Schulzeit kennt – Gruppenarbeit, Plakate basteln. „Wenn der Unterricht mal nicht so gut läuft, frage ich mich schon, was ich besser machen könnte“, gesteht er. Als Vertretungslehrer ist Melde auch berechtigt, Noten zu vergeben. Seine erste korrigierte Klassenarbeit zeigte er der Fachbereichsleiterin Französisch.

Melde unterrichtete zwei 10. Klassen, zuvor stand er vor Acht-und Elftklässlern. Letztere sind gerade mal drei Jahre jünger als er. „Da kam ich schon ins Grübeln, ob das für die Schüler okay ist, dass ich so jung bin“, sagt Melde. Ein Kollege wollte ihn in seiner ersten Woche nicht ins Lehrerzimmer lassen, weil er ihn für einen Abiturienten hielt. Ein paar Schülerinnen schickten dem neuen Lehrer Freundschaftseinladungen über Facebook, die er ablehnte. „Ich halte eine gewisse Distanz zu den Schülern“, betont Melde.

Jedenfalls ist Melde sehr viel näher an der Schulpraxis als die meisten seiner Kommilitonen. Normalerweise absolvieren Lehramtsstudenten in Berlin während ihres Bachelor- und Masterstudiums nur drei Praktika an Schulen, die zwischen vier und sechs Wochen dauern. Dabei schauen sie den Lehrern über die Schulter, jeweils nur eine Stunde sollen sie eigenständig unterrichten.

Ursprünglich hatte sich Melde nur auf ein Praktikum an seiner alten Schule beworben. Der Schulleiter bot ihm sofort eine Vertretungsstelle an. Lutz Seele hatte sich aus der Not heraus für den Studenten entschieden. „Ich habe für die erkrankte Lehrerin keinen ausgebildeten Ersatzlehrer gefunden“, erklärt der Schulleiter, der schon schon öfter auf Lehramtsstudenten zurückgriff – in Mathematik, Physik und Englisch. „Die Studenten sind hoch motiviert, können mit den neuen Techniken umgehen und geben sich große Mühe“, lobt der Schulleiter.

Die GEW Berlin sieht die Anstellung von Studenten kritisch. Normalerweise werden solche Vertretungslehrer für einen begrenzten Zeitraum angestellt. „Es kommt aber häufig vor, dass einige Studenten mehrere Vertretungsverträge hintereinander bekommen“, sagt Matthias Jaehne, Referent für Hochschule und Forschung der GEW Berlin. Anstatt Befristungsketten zuzulassen, sollten die Schulen lieber ausgebildete Lehrer einstellen. „Das pädagogische Niveau der Vertretungen ist schließlich viel niedriger“, kritisiert Jaehne. Hinzu kommt: Die Ersatzlehrer seien auf sich allein gestellt, ihr Unterricht werde nicht reflektiert.

Schulsenator Jürgen Zöllner sieht kein Problem bei der Einstellung von Studenten als Vertretung. „Studenten sind der Ausnahmefall“, sagt Zöllners Sprecher Christian Walther. Und selbstverständlich hätten Lehrkräfte mit abgeschlossener zweiter Staatsprüfung Vorrang.

In manchen Bundesländern springen Lehramtsstudenten dagegen regelmäßig ein. An einer Schule in Bielefeld unterrichten in diesem Schuljahr acht Studierende gleichzeitig. Eine von ihnen ist Katharina G., die in einer 7. Klasse Biologie, in einer 11. Klasse Englisch gibt. Die 24-Jährige hat ihren Bachelor in Anglistik abgeschlossen und macht jetzt ihren Master in Biologie und Erziehungswissenschaften an der Uni Bielefeld. Fünf Stunden pro Woche steht sie im Klassenzimmer. Angestellt wurde sie zunächst für ein halbes Jahr als Schwangerschaftsvertretung. Ihren Schülern verschweigt die junge Frau, dass sie noch studiert. „Die Eltern könnten sich beschweren und die Schüler würden mich dann nicht ernst nehmen“, sagt sie.

Die Bielefelder Studenten-Lehrer werden regelmäßig von den Kollegen beraten, erhalten Lehrmaterialien und Klausurvorlagen. Trotzdem sagt Katharina: „Ohne meine vier Wochen Praktikum hätte ich mir das nicht zugetraut.“ Mittlerweile fragt sich die Studentin, wozu sie noch einen Vorbereitungsdienst benötigt: „Das Referendariat ist für mich ein Schritt zurück.“ Aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium heißt es allerdings, im Referendariat gehe es nicht nur darum, zu unterrichten, sondern seine Fähigkeiten zu erweitern.

Im Vorbereitungsdienst hospitieren die Nachwuchslehrer bei ausgebildeten Kollegen, belegen Didaktikseminare und konzipieren schließlich eigene Unterrichtsstunden, die von einem Prüfer bewertet werden. „Es wäre schon schön, wenn meine Vertretungslehrerzeit auf das Referendariat angerechnet würde“, wünscht sich Katharina.

In neun Bundesländern ist es erlaubt, schon als Student vertretungsweise zu unterrichten. Neben Berlin und NRW dürfen auch in Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen Studenten befristet eingestellt werden. Vor allem im Osten Deutschlands ist es Studenten dagegen nicht erlaubt, als Lehrer zu arbeiten. „Bachelorstudenten dürfen noch keinen Unterricht geben“, erklärt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Auch Stephan Breiding, Sprecher des Brandenburgischen Bildungsministeriums betont: „Studenten sind keine qualifizierte Vertretung.“

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