zum Hauptinhalt
Fertig mit der Promotion (Archivbild).

© imago / imagebroker

Promotionskollegs an Fachhochschulen: Positiv bewertete FH-Promotionen

Nach Hessen stellt der Wissenschaftsrat auch NRW ein gutes Zeugnis beim Promotionsrecht für Fachhochschulen aus.

„Obwohl wir Neuland betreten haben und obwohl uns bewusst war, dass wir damit auch strukturell das Wissenschaftssystem verändern, lagen wir richtig.“ Mit diesen Worten macht Ayse Asar, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, auf der Pressekonferenz des Wissenschaftsrates am 8. Juni 2022 gleich zu Beginn einen Punkt deutlich, der sich durch die gesamte Veranstaltung zieht: Das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH) ist richtig und wichtig.

Um dieses Promotionsrecht geht es in der Pressekonferenz, die im direkten Anschluss an eine Sitzungswoche des Wissenschaftsrates (WR) in Magdeburg stattfindet. Anlass ist die erfolgreiche Begutachtung des Promotionskollegs in Nordrhein-Westfalen (NRW), die an diesem Freitag verabschiedet wurde.

Hessen hat als erstes Bundesland das Promotionsrecht an HAWen und FHs bereits 2016 eingeführt. Eine unabhängige wissenschaftliche Kommission hat die Strukturen in Hessen als positiv bewertet und gezeigt, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen in der Lage sind, Promotion durchzuführen. Gesetzt wird in dem Bundesland auf eine dezentrale Lösung. Aktuell gibt es in Hessen sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen Fachrichtungen.

Ein Gutachten liegt seit heute auch für NRW vor. „Viele ähnliche Anliegen und Ziele, aber ein ganz anderer Weg“ werden hier verfolgt, so Claudia Lücking-Michel, die Vorsitzende der AG Promotionskolleg NRW. Anders als in Hessen arbeitet das Bundesland mit einem einzigen Promotionskolleg. Das bedeutet, dass sich unter einer zentralen Dachstruktur insgesamt 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen befinden.

Ein Kolleg für alle HAWen

Die Vorteile sieht Lücking-Michel in dem Zusammenschluss deutlich: „Der Gewinn ist ein Promotionsnetzwerk in Größe und Intensität, das für jede einzelne Hochschule ganz neue Chancen bildet.“ Wie seit heute feststeht, ist der Wissenschaftsrat dafür, den NRW-Fachhochschulen das eigenständige Promotionsrecht zu erteilen.

Mit Blick auf die anderen Länder wird während der Diskussion deutlich, dass sich vor allem die Frage stellt, welches der Modelle am besten geeignet ist. Für Sachsen-Anhalt ist es das dezentrale Modell, wie Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt. Grund sei vor allem die Anzahl der Hochschulen. Mit vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften sei es sinnvoll „auf die Hochschulen zu setzen und auf deren Fähigkeit, Promotionszentren zu bilden.“

Im Gegensatz zu NRW und Hessen wurde das Modell in Hessen jedoch noch nicht evaluiert. Man wolle den Hochschulen mehr Zeit einräumen, bevor eine solche Prüfung durchgeführt werde.

Welches Modell sich für die einzelnen Länder eignet, sei immer eine individuell zu klärende Frage. „Beide Modelle wurden jeweils als gut begutachtet“, erklärt Dorothea Wagner, Vorsitzende des Wissenschaftsrats. „Es gibt offensichtlich mehr als ein gutes Modell.“ Einig sind sich alle Teilnehmer:innen darin, dass die Gutachten zeigen, dass es richtig ist, das Promotionsrecht für Fachhochschulen einzuführen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false