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Wissen: Protest gegen Pflichtberatung

Berliner Studierende kritisieren Gesetzesnovelle

Berliner Studierendenvertreter werfen Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner vor, ihre Änderungswünsche für die geplante Novelle des Berliner Hochschulgesetzes zu ignorieren. So halte Zöllner daran fest, dass Studierende im ersten Studienjahr eine „Zwangsberatung“ droht, kritisieren Studierendenvertreter, die sich in einem „Aktionsbündnis Hochschulnovelle“ zusammengeschlossen haben.

Tatsächlich sieht Zöllners Gesetzentwurf eine Beratung für Studierende schon im ersten Studienjahr vor, wenn Studienziele nicht erreicht wurden. Den Hochschulen steht es dann frei, den Studierenden Auflagen zu erteilen und eine Frist zu setzen, in der weitere Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Dabei soll allerdings „die persönliche Situation“ des Studierenden berücksichtigt werden. Erfüllt der Student oder die Studentin die Auflagen in der gesetzten Frist nicht, kommt es zur Exmatrikulation. Erik Marquardt vom TU-Asta wirft dem Senat einen „neoliberalen Umbau der Universitäten“ vor. Die Studierenden könnten dem „starren Bologna-Leistungsrahmen“ schon deshalb nur schwer entsprechen, weil 60 Prozent jobben. Die Studierenden kritisieren auch, dass die bisherige Vorschrift, wonach ein Drittel des Studiums frei wählbar sein muss, gestrichen werden soll.

Die geplante Novelle betrifft besonders die Lehre. Die Hochschulen werden verpflichtet, ihre Studiengänge auch in Teilzeit studierbar zu gestalten, auswärtige Studienleistungen besser anzuerkennen und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren. akü

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