zum Hauptinhalt
Rotlichtszene Bahnhofsviertel Frankfurt am Main

© Salome Roessler/ picture alliance-dpa

Sexarbeit: Prostituierte werden ab 2017 wieder registriert

SPD und CDU haben sich auf ein gemeinsames Prostitutionsgesetz geeinigt: Die heftig umstrittene Anmeldepflicht für Prostituierte kommt.

Vom nächsten Jahr an müssen sich Prostituierte bei den Behörden anmelden, damit ihre Arbeit nicht illegal ist. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen am Dienstag geeinigt. Die Anmeldepflicht war zwischen SPD und Union besonders heftig umstritten, seit die Koalition 2014 begonnen hatte, das gültige rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 zu reformieren. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneuert werden; nur für Anmeldungen im ersten halben Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen übergangsweise drei Jahre Frist gelten. Prostitutierte unter 21 Jahren müssen sich jedes Jahr eine neue Anmeldebescheinigung abholen. Gesetz werden soll auch eine Pflicht zur Gesundheitsberatung, für junge Frauen und Männer alle sechs Monate, für alle über 21 Jahre alten jährlich.

Unumstritten: Auflagen für Bordelle

Vertretungen von Sexarbeiterinnen und -arbeitern waren gerade dagegen Sturm gelaufen, weil die Anmeldung sie als solche sichtbar und möglicherweise erpressbar macht. Aus Sicht der Prostitutionsvereinigungen genügt die Anmeldung beim Finanzamt. Viele von ihnen haben Kinder; auch Gelegenheitsprostituierte haben ein starkes Interesse daran, nicht geoutet zu werden. Wenig strittig war - in der Koalition wie weitgehend unter Sexwork-Vertretungen - ein neues Verfahren für die Genehmigung von Bordellen, das nun ebenfalls im Gesetz geregelt wird: Wer eine "Prostitutionsstätte" betreibt, muss danach eine Erlaubnis der Behörden einholen. Erhalten kann sie nur, wer als zuverlässig gilt, also keine einschlägigen Vorstrafen als Gewalttäter oder wegen Menschenhandels hat. Außerdem müssen die Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und Mindestanforderungen bei Bau, Sicherheit, und Hygiene erfüllen. Für ihre Angestellten oder Mieterinnen müssen ausreichend Kondome oder Gleitmittel bereitstehen.

CDU/CSU ist erfreut

Die Unionsfraktion zeigte sich am Dienstag zufrieden über die Einigung nach zwei Jahren Tauziehen: Man freue sich über die Einigung, erklärte ihr frauenpolitischer Sprecher Marcus Weinberg. "Angesichts der ausufernden Zustände im Rotlichtmilieu" sei das Gesetz wichtig, es werde "die Fremdbestimmung in der Prostitution" bekämpfen. Der Staatssekretär im SPD-geführten Familienministerium lobte zwar, dass nun die Betriebsstätten reguliert würden - das sei ein "Defizit" des noch gültigen rot-grünen Gesetzes - gab aber zu, dass die Anmeldepflicht Prostituierte unter Druck bringe. Sie könnten "ihrer Tätigkeit nun weniger diskret nachgehen", sagte er. Aber das sei ja auch "von manchen so gewollt". Noch Ende November hatte Kleindiek einen Entwurf vorgestellt, in dem die jetzt vereinbarten kurzen Fristen deutlich kürzer waren und angekündigt, dass es in der ursprünglich von der Union favorisierten Fassung "aus diesem Ministerium kein Gesetz geben" werde. Notfalls werde es "eben nicht kommen". Er verwies dabei auch auf den Widerstand aus den Ländern und von den Kommunen, die eine Überlastung durch die engmaschige Kontrolle der Sexarbeit fürchten.

Widerstand der Verbände

Gegen die Pläne der Koalition, insbesondere die Meldepflicht, waren auch Frauenverbände wie der Deutsche Frauenrat und der Juristinnenbund Sturm gelaufen. Gegen heftige internationale Proteste hatte sich im letzten Jahr Amnesty International gegen Druck auf Sexarbeiterinnen und ihre Kriminalisierung ausgesprochen. Der beste Weg, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen zu sichern, sei, sie von staatlicher und gesellschaftlicher Repression zu befreien, erklärte die Organisation.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false