zum Hauptinhalt
Gutachter Peter Mosser vom Institut für Praxisforschung und Projektberatung und Weihbischof Heinz-Günter Bongartz bei der Vorstellung eines Gutachten in Hildesheim.

© Julian Stratenschulte/dpa

Missbrauchsskandal: Versäumnisse im Fall des Priesters Peter R.

Ein "Muster des Wegschauens" habe dazu geführt, dass der Priester Peter R. in Niedersachsen und Berlin mehrfach sexuelle Gewalt ausüben konnte.

Im Missbrauchsfall um den suspendierten Priester Peter R. hat das unabhängige Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung dem Bistum Hildesheim und den Jesuiten ein „Muster des Wegschauens“ vorgeworfen. Die Gefährdung durch den ehemaligen Jesuitenpater Peter R. sei von dem katholischen Bistum im Laufe der Jahrzehnte wissentlich in Kauf genommen worden, sagte Gutachter Peter Mosser am Montag in Hildesheim. Demnach seien elf gemeldete Fälle sexualisierter Gewalt während der Tätigkeit des Priesters in Hildesheim nachgewiesen worden, sechs davon seien den damaligen Bistumsverantwortlichen bekannt gewesen.

Das Bistum stellte am Montag gemeinsam mit dem Institut ein rund 250 Seiten zählendes Gutachten vor. Die Fälle sind laut Gutachtern inzwischen juristisch verjährt. Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger zufolge wurde aber nun ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Schwerdtfeger bat die Opfer und ihre Angehörigen um Vergebung. „Die eigene Schuld und das eigene Versagen lasten auf uns.“ Dem Bistum sei sehr bewusst, dass den Opfern großes Leid widerfahren sei. „Das macht mich bekümmert und zerknirscht, und es beschämt mich zutiefst.“

Der Vorwurf gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) könne weder bewiesen noch entkräftet werden, erläuterten die Gutachter. Janssen soll sich von 1958 bis 1963 regelmäßig an einem Messdiener vergangen haben, der zu Beginn der Übergriffe zehn Jahre alt war.

Keine Gemeinde sei über die Gefahr informiert worden

Im Fall von Peter R. hätten sich offenbar Jesuiten und Bistumsverantwortliche die Verantwortung für den sexuell übergriffigen Priester einander zuschieben wollen, sagte Gutachter Mosser. Es könne detailliert gezeigt werden, wie die katholische Kirche mit dem sexuellem Missbrauch umgegangen sei. Keine Gemeinde, in die der Priester versetzt wurde, sei über die Gefahr informiert worden, die von ihm ausgegangen sei. Es lasse sich zudem ein „pastorales Muster“ erkennen, in dem versucht worden sei, dem Priester zu helfen und neue Chancen zu ermöglichen.

Möglich sei, dass die gemeldeten Fälle nur die „Spitze des Eisbergs“ darstellten, sagte Mosser. Der suspendierte Priester Peter R. gilt als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal am Berliner Jesuiten-Gymnasium Canisius-Kolleg. Zwischen 1982 und 2003 arbeitete er im Bistum Hildesheim.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, sagte, die Analyse des Gutachtens sei „offen und schonungslos, beschämend und mahnend“. Umso wichtiger sei, dass die Verantwortlichen öffentlich um Entschuldigung gebeten haben.

Versäumnisse stellten die Gutachter auch fest im 2015 bekanntgewordenen Fall von Karin B., die sich als 14-jähriges Opfer von Peter R. an das Bistum und den damals zuständigen Weihbischof Heinz-Günter Bongartz gewandt hatte. Bongartz habe die Schilderungen des Mädchens nicht als sexuellen Missbrauch gewertet.

Es reicht nicht aus, Fälle an strafverfolgende Behörden weiterzuleiten

Nach den 2010 am Canisisus-Kolleg enthüllten Taten hatte sich das Bistum mit einem öffentlichen Aufruf an mögliche weitere Opfer sexualisierter Gewalt gewandt. Innerhalb kürzester Zeit hätten sich 37 Menschen gemeldet, denen schweres Unrecht widerfahren sei. Die Fälle reichten teils bis in die 1950er Jahre zurück, hieß es. Alle Fälle von 1995 bis 2010 seien der Staatsanwaltschaft gemeldet worden.

Laut Institut reicht es jedoch nicht aus, Fälle allein an strafverfolgende Behörden weiterzuleiten. Wichtig sei auch, dass sich die kirchlichen Verantwortlichen mit staatlichen Einrichtungen besser vernetzten. Domkapitular Martin Wilk kündigte konkrete Schritte an. So solle ein bereits bestehender Beraterstab aufgewertet werden, auch durch eine unabhängige Person an der Spitze. Ebenfalls wolle das Bistum fünf regionale und unabhängige Ansprechpartner für Missbrauch in den Regionen einsetzen, die die Interessen der Betroffenen vertreten sollen. Außerdem sollten Fortbildungen in der Prävention vertieft werden.

Das Institut für Praxisforschung und Projektberatung hat nach eigenen Angaben mehrere Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen untersucht. Zurzeit liefen Studien im Heimbereich und zur Odenwaldschule. Zum Bistum in der östlichen Hälfte Niedersachsens gehören rund 615.000 katholische Christen. (epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false