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Die Bäume des Hambacher Forstes können erstmal stehen bleiben.

© dpa/AFP/Federico Gambarini

Nach gerichtlichem Abbau-Stopp: RWE: Rodung im Hambacher Forst frühestens 2020

Der Energiekonzern RWE muss nach einem Gerichtsurteil den Abbau im Hambacher Forst stoppen und geht nun von einer Rodung frühestens 2020 aus.

Der Hambacher Forst im nordrhein-westfälischen Braunkohlerevier darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vorläufig nicht gefällt werden. Wie die Richter in einem Eilbeschluss entschieden, gilt das Verbot der Rodung so lange, bis über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist.

In diesem Hauptsacheverfahren zwischen dem BUND NRW und dem Land Nordrhein-Westfalen wird das Verwaltungsgericht Köln entscheiden – unklar ist aber, wann. In den nächsten Wochen werde noch kein Verhandlungstermin festgelegt, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Der BUND hat im Hauptverfahren mit Artenschutzgründen gegen die Rodung des Waldes argumentiert. Diese Einwände hatte das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt, worauf der BUND vor das OVG Münster zog.

In Münster erklärten die Richter nun, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse daher vorerst gestoppt werden, damit keine „vollendeten, nicht rückgängig zu machenden Tatsachen geschaffen“ würden. Durch die Maßnahme könne die Artenvielfalt „irreversibel beeinträchtigt werden“ und das sei nicht gerechtfertigt. Der Beschluss ist jetzt unanfechtbar.

„Das ist ein großer Erfolg unserer langjährigen Bemühungen“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsführer des BUND NRW. Laut Martin Kaiser von Greenpeace stelle das Urteil sicher, dass in dieser Rodungssaison kein Baum im Hambacher Forst falle – sie beginnt Mitte Oktober und geht bis März 2019.

Der Energiekonzern RWE rechnet nach dem Urteil aus Münster damit, dass „möglicherweise erst Ende 2020“ eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde. RWE dürfte die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen. Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten, hieß es im Konzern.

RWE argumentierte, der Verzicht würde Milliarden kosten

RWE hatte vor Gericht argumentiert, ein kurzfristiger Verzicht würde das Unternehmen Milliarden kosten. Außerdem würde eine vorübergehende Aussetzung der geplanten Abholzung des Forstes die Stromerzeugung in den Kraftwerken des Konzerns infrage stellen. Das OVG Münster hielt RWE allerdings vor, die Notwendigkeit der Rodung für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland nicht ausreichend belegt zu haben.

Laut Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) ist der Beschluss des OVG Münster nun „eine Chance, innezuhalten und nach Lösungen zu suchen“ – für Energieversorgung, Arbeitsplätze und Umwelt gleichermaßen. Er verteidigte aber die wochenlange kostspielige Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst: „Die Räumung war richtig, weil rechtswidrige Zustände nicht geduldet werden.“ Das nordrhein-westfälische Bauministerium hatte die Räumung der rund 90 Baumhäuser von Aktivisten im Wald mit dem Hinweis auf fehlenden Brandschutz angeordnet. Laschet bestritt am Freitag, dass die Gerichtsentscheidung eine Niederlage für ihn persönlich sei: „Ich habe gar nichts unterstützt, sondern die Entscheidung, dass der Hambacher Forst fallen soll, ist eine Entscheidung aus 2016 der Vorgängerregierung aus SPD und Grünen.“

Eine für Samstag geplante Demo von Klimaschützern am Hambacher Forst war zunächst von der Polizei verboten worden – nun erlaubte sie das Verwaltungsgericht Aachen doch. Ein Sprecher vom Bündnis „Ende Gelände“ sagte dem Tagesspiegel: „Ja, wir demonstrieren weiter gegen die Kohle. Aber es wird jetzt natürlich eine große Party werden.“

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