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Beim Verkauf von Miethäusern kann der Staat nicht mehr so einfach per Vorkauf einschreiten.
© imago images/Dirk Sattler
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15 Seiten Lektüre für Berliner Senat: Das schriftliche Urteil zum Vorkaufsrecht ist eindeutig

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 9. November zum Vorkaufsrecht. Nun liegt die Begründung vor. Für Berlin und die Bezirke ist es eine herbe Niederlage.

Bislang haben sich der Senat und die Bezirksämter zur Zukunft des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zurückgehalten und wollten das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Die 15 Seiten liegen nun vor. Das Ergebnis: Kommt es zum Immobiliengeschäft, darf der Staat sein Vorkaufsrecht nicht wegen der Befürchtung ausüben, der Erwerber könnte in Zukunft ein Miethaus anders nutzen als bisher.

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